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Rolle des Bundes im Sozialwohnungsbau

(21.2.2016) Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat sich dafür ausgespro­chen, den Bund auch nach 2019 an der Förderung des Sozialen Wohnungsbaus zu be­teiligen. Dafür sei die Festlegung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe das „Mittel der Wahl“, sagte sie in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 17.2. Hendricks bezog sich dabei auf einen Vorschlag von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD), der angeregt hatte, den Bereich Demografie und Integration als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben. Die Ministerin meinte, dass darunter auch der Soziale Wohnungsbau geregelt werden könne.

Zur Erinnerung: Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Bundesländer die allei­nige Verantwortung für diesen Bereich. Bis 2019 fließen noch Kompensationszahlun­gen des Bundes in Höhe von rund 518 Millionen Euro jährlich. Für 2016 hat der Bund zusätzlich 500 Millionen Euro eingeplant.

In Hinblick auf den Bau neuer Wohnungen rechnet Hendricks weiterhin mit einem Bedarf ...

  • von mindestens 350.000 Wohneinheiten pro Jahr,
  • 60.000 bis 80.000 davon im Bereich Sozialer Wohnungsbau.

Die Ministerin kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Förderung in manchen Bundesländern nicht effizient gestaltet sei. Die Sozialdemokratin regte an ...

  • eine direkte Förderung pro Quadratmeter,
  • anstatt auf Zinsverbilligungen oder Tilgungserlasse zu setzen.

Hendricks betonte aber, dass der Bund grundsätzlich keinen Einfluss darauf habe, wie die Bundesländer tatsächlich die Mittel einsetzten. Über die Verwendung der zusätzli­chen 500 Millionen Euro müssten die Länder aber Bericht erstatten, sagte die Ministe­rin.

Hendricks sagte, dass der Wohnungsbedarf aber nicht allein mit dem Sozialen Woh­nungsbau erfüllt werden könne. Auch der frei finanzierte Wohnungsbau sei wichtig. In diesem Zusammenhang verteidigte sie das vor kurzem vom Bundeskabinett beschlos­sene Vorhaben, unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Sonderabschreibungen für Neubauten zu ermöglichen - siehe auch Baulinks-Beitrag „Sonder-AfA für den Miet­wohnungsbau nimmt nächste Hürde“ vom 7.2.2016.

Während ein CDU/CSU-Vertreter Hendricks Eintreten für den frei finanzierten Woh­nungsbau lobte, monierten vorrangig Vertreter der Oppositionsfraktionen, aber auch ein SPD-Vertreter, das Fehlen einer Mietpreisdeckelung für die durch Abschreibung geförderten Wohnungen. Hendricks sagte, sie habe für die Forderung „großes Ver­ständnis“, verwies indes auf das parlamentarische Verfahren. Sie regte zudem an, im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zu überlegen, auch die Schaffung von Wohnraum durch Umwidmung und Umbau von Gewerbeimmobilien oder durch Nachverdichtung, etwa durch Geschosserhöhung, abschreibungsfähig zu gestalten.

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