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Bauindustrie begrüßt Grundgesetzinitiative der  Bundesbauministerin zum Wohnungsbau

(17.8.2016) Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) begrüßt die Idee von Bundesbauministerin Barbara Hendricks, dem Bund durch eine Grundgesetzände­rung eine stärkere Rolle beim (Sozial-)Wohnungsbau zu verschaffen. So erklärte HDB-Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper heute in Berli:n „Die Schaffung von mehr kostengünstigem Wohnraum insbesondere durch die serielle Fertigung wird bislang durch die unterschiedlichen Landesbauordnungen und Förderrichtlinien gebremst. Durch den Vorschlag von Hendricks können diese Hürden überwunden und dem Woh­nungsbau entscheidende Impulse gegeben werden.“

Die SPD-Politikerin hatte zuvor eine gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau vorgeschlagen - in der Art, wie sie bis zur Föderalis­musreform 2006 galt. Dafür müsste jedoch das Grundgesetz geändert werden, weil der Wohnungsbau seitdem in der alleinigen Verantwortung der Länder liegt. Nach jetziger Gesetzeslage darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen; Aktuell erhalten die Bundesländer jährlich 1,5 Mil­liarden Euro.

Gemeinsame Bauordnung wäre ein erster Schritt

Bis eine Grundgesetzänderung durchgesetzt werden könnte, dürfte noch einige Zeit vergehen. Die Länder könnten jedoch bereits jetzt aktiv werden, so Knipper. Insbe­sondere die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen sei ein wichtiger Hebel für die Schaffung von mehr seriellem Wohnraum. „Die Bundesländer müssten hier über ihren Schatten springen und die derzeit auf Bundesebene überarbeitete Musterbauordnung für ihr jeweiliges Bundesland übernehmen.“ Nur so ließen sich zukünftig zentral geneh­migte Typenhäuser tatsächlich bundesweit unter einheitlichen Rahmenbedingungen realisieren. Dies sei auch eine entscheidende Voraussetzung dafür, die Baukosten durch seriellen Wohnungsbau gegenüber dem derzeitigen Status quo deutlich zu re­duzieren.

„Auch die bisher unterschiedlichen Förderrichtlinien gehörten in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand“, forderte Knipper. „Es kann nicht sein, dass ein Typengebäude hin­sichtlich Ausstattung, Wohnungsgröße und Baukosten in einem Bundesland förderfähig ist und in einem zweiten nicht. Eine Vereinheitlichung der Richtlinie, gerade in Hinsicht auf serielle Bautypen, ist daher dringend notwendig.“

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