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Neue Planungshilfe zum Thema Feuerwiderstand bei Steildächern mit PU-Aufsparrendämmung


  

(20.5.2019) In Großstädten und Ballungszentren ist jeder Quadratmeter Wohnfläche kostbar. Deshalb entsteht zusätzlicher Wohnraum immer öfter unterm Steildach. Zu den Herausforderungen gehören dabei nicht nur eine hohe Dämmleistung und Dauerhaftigkeit, sondern auch genügend Sicherheit im Brandfall: Bedachungen müssen nach den Landesbauordnungen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein. Diese Anforderung wird von den meisten Steildachaufbauten mit sogenannter „harter Bedachung“ wie z. B. Ziegel oder Betondachsteine erfüllt.

Feuerhemmende Steildachkonstruktionen

In bestimmten Fällen (insbesondere bei den Gebäudeklassen 4 und 5) sollen Dächer auch bei einer Brandeinwirkung von innen - z.B. infolge eines Zimmerbrandes - die Brandweiterleitung behindern. In diesem Fall muss auch die Dachkonstruktion als raumabschließendes Bauteile feuerhemmend sein. Somit hat der Dachaufbau die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse REI 30 (feuerhemmend) nach DIN EN 13501-2 oder der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102-2 zu erfüllen. Entsprechende Nachweise enthält die neu aufgelegte IVPU Planungshilfe „REI 30 Steildächer mit PU-Aufsparrendämmung“.

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis P-MPA-E-04-025 für Dachkonstruktionen der Feuerwiderstandsklasse REI 30 und der Klassifizierungsbericht Nr. 316052507-A nach DIN EN 13501-2 gelten für fast alle Steildachaufbauten mit PU-Dämmung.

Nachweise für den Feuerwiderstand

Der Feuerwiderstand bezieht sich auf die Gesamtkonstruktion (Dachaufbau in Verbindung mit allen Schichten, wie Sparren, Dämmstoff und Schalung). Ausschlaggebend ist die Dauer in Minuten, die das Dach dem Feuer standhält und die Brandausbreitung verhindert.

Die Nachweise zur Feuerwiderstandsfähigkeit von Steildachkonstruktionen mit PU-Aufsparrendämmung bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Unterseite wurden auf Basis von brandschutztechnischen Prüfungen geführt. Die IVPU Planungshilfe enthält ...

  • das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis und den Klassifizierungsbericht,
  • die Zuordnung der Feuerwiderstandsklassen zu den bauaufsichtlichen Bezeichnungen und
  • die relevanten Konstruktionsvarianten mit PU-Dämmstoffen gemäß DIN EN 13165, die von den Mitgliedern des Industrieverbands Polyurethan-Hartschaum (IVPU) hergestellt und vermarktet werden.

Brandverhalten von PU-Dämmstoffen

PU-Dämmstoffe zeichnen sich durch hohe Wärmedämmleistung und thermische Beständigkeit aus. Sie werden den europäischen Brandklassen B und C (schwerentflammbar) oder D und E (normalentflammbar) gemäß DIN EN 13501-1 zugeordnet. Da Polyurethan-Hartschaum aufgrund seiner dreidimensional vernetzten („duroplastischen“) Molekülstruktur nicht schmelzbar ist, tropft er im Brandfall weder „brennend“ noch „nicht brennend“ ab. Glimmbrände treten in PU-Dämmschichten nicht auf. Eine Übersicht der bauphysikalischen Eigenschaften von PU-Dämmstoffen findet man auf daemmt-besser.de > PU-Dämmstoffe > Eigenschaften.

Die Planungshilfe „REI 30 Steildächer mit PU-Aufsparrendämmung“ ist via daemmt-besser.de > Mediacenter downloadbar (direkter Pdf-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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