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Rosenheimer Fenstertage: „Neue europäische Tageslichtnorm DIN EN 17037“

Kostenloser Leitfaden zur DIN EN 17037: Tageslicht in Gebäuden
  

(27.10.2019) In seinem Vortrag auf den Rosenheimer Fenstertagen „Neue europäische Tageslichtnorm - Müssen Fensterflächen größer werden?“ stellte Dr. Jan de Boer vom Fraunhofer IBP die Auswirkungen der neuen DIN EN 17037 auf Fenster, Fassaden und Sonnenschutzsysteme vor. Die Norm löst in Deutschland die bisherige DIN 5034 ab und ist ein gutes Planungswerkzeug. Es unterstützt Gebäudeplaner, aber auch Fensterhersteller, damit Räume möglichst gut und lange mit Tageslicht versorgt werden (Tageslichtautonomie).

Die Norm enthält ein vereinfachtes Berechnungsverfahren für die Beleuchtungsstärke unter Verwendung von Tageslichtquotienten auf der Bezugsebene sowie ein Verfahren unter Verwendung von Klimadaten für den gegebenen Standort -gestaffelt nach ...

  • „gering“,
  • „mittel“ und
  • „hoch“.

Eine bestimmte Stufe der Tageslichtversorgung ist erreicht, wenn 50% der Raumfläche eine Zielbeleuchtungsstärke ET (z. B. von 300 lx) zu 50% der Tageslichtstunden (4380 h) erreicht haben und wenn mindestens 95% der Fläche eine Mindestbeleuchtungsstärke ETM (z. B. von 100 lx) zu 50% der Tageslichtstunden erreichen.

Für Tageslichtöffnungen (Fenster, Glas etc.) in vertikalen und geneigten Flächen gibt es eine Einstufung der Zielbeleuchtungsstärke (ET) in gering (300 lx), mittel (500 lx) und hoch (750 lx). Für die Mindestbeleuchtungsstärke (ETM) sind dies analog 100 / 300 / 500 Lux. Der Nachweis wird über einen variablen Tageslichtquotienten (DT) geführt, der vom Klima und dem geografischen Breitegrad abhängig ist. Hierbei wird die Zielbeleuchtungsstärke ins Verhältnis zur mittleren diffusen Beleuchtungsstärke im Außenbereich (Ev,d,med) gesetzt. In Deutschland sind dies 13.900 lx. Für die Stufe „gering“ ergibt das 2,2% (DT=ET/Ev,d,med*100% = 300lx/13900lx*100%).

Im Vergleich liegen die Empfehlungen über den Mindestanforderungen der bisherigen DIN 5034. Als Auswirkung auf Fensterflächen lässt sich erkennen, dass eine gute Einstufung tendenziell nur mit größeren Fensterflächen erreichbar ist, und die Mindestanforderungen oft schwerer zu erfüllen sind.

Neben der Beleuchtungsstärke (Lux, lx) werden auch Kenngrößen wie Aussicht, Besonnung und Blendschutz zur Bewertung einbezogen. Die Aussicht ist abhängig von der Nachbarbebauung und vom Sichtwinkel (Fenstergröße) und sollte mindestens die Landschaftsebene enthalten. Bei der Einstufung „hoch“ sollten zusätzlich auch der Himmel und der Boden sichtbar sein. Die Besonnung ist vom Sonnenstand, der Bezugsebene und von der Bebauung abhängig und sieht bei niedrigem Sonnenstand folgende Einstufungen vor: gering (1,5 h), mittel (3,0 h) und hoch (4,0 h).

Eine Beeinflussung ist möglich durch die Gebäudegeometrie, Auskragungen oder die Fensterleibung. Die Fenstergröße geht nicht in die Bewertung ein. Die Kenngröße für die Blendung ist die Tageslichtblendungswahrscheinlichkeit DGP (Daylight Glare Probability), die sich mit Simulationsprogrammen bestimmen lässt. Die Empfehlungen unterscheiden gering (0,45), mittel (0,40) und hoch (0,35). Es gibt ein vereinfachtes Verfahren, das für schließbaren, außenliegenden Sonnenschutz (Jalousien, Lamellen-Fensterläden, Rollläden etc.) für die DGP einen pauschalen Wert von 0,35 zuweist. Die DIN EN 17037 unterstreicht die Erfordernis von Blendschutz, denn spezielle Verglasungen reichen im Allgemeinen nicht aus. Als erster Einstieg in die Tageslichtplanung ist der kostenlose Leitfaden hilfreich - siehe auch Beitrag „Kostenloser Leitfaden zur DIN EN 17037: Tageslicht in Gebäuden“ vom 10.6.2019.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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