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Faustformel von Velux für ad hoc-Aussagen zur neuen Tageslicht-Norm DIN EN 17037

(1.7.2020) Die DIN EN 17037 soll dazu beitragen, dass in ganz Europa für eine ausreichende Tageslichtversorgung in Gebäuden gesorgt wird. Dabei geht die neue „Tages­licht-Norm“ deutlich über die bestehenden Anforderungen der Landesbauordnungen hinaus und legt statt konkreter Fenstergrößen Vorgaben für die Tageslichtbedingungen im Innenraum fest.

Heutige Menschen verbringen rund 90% ihrer Zeit in Gebäuden. Dabei gilt es allgemein als wünschenswert, eine Verbindung nach außen zu haben. Die Versorgung des Innenraums mit ausreichend Tageslicht spielt dabei eine zentrale Rolle, um den Aufenthalt und die Nutzung des Raums möglichst angenehm und gesund zu gestalten.

„Die bisher gültige Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 1960 und wird den Bedürfnissen von Bewohnern und Nutzern in den meisten Fällen nicht gerecht“, erinnert in diesem Kontext Katrin Winkler, Expertin für Architektur und Tageslicht bei Velux Deutschland: Je nach Bundesland verlangen die Landesbauordnungen (LBO), dass in einem Raum die Fläche der Fensterausschnitte mindestens 10 bis 12,5% der Netto-Grundfläche entsprechen müssen. „Eine angemessene Versorgung mit Tageslicht schafft man in einem Raum damit meist nicht.“

Die DIN EN 17037 trat im März 2019 in Kraft und liefert nun - neben Empfehlungen zu Aussicht, Besonnung und der Vermeidung von Blendung - aktualisierte und erweiterte Richtwerte zur Sicherstellung einer angemessenen Tageslichtversorgung. Anders als die Landesbauordnungen basieren diese nicht auf dem Verhältnis von Fenstergröße zu Raumgröße, sondern auf der tatsächlichen Belichtung des Raums. Die einzelnen Aspekte können mit Hilfe der Norm eingeordnet werden in die Bewertungskategorien ...

  • „gering“,
  • „mittel“ und
  • „hoch“.

Für eine ausreichende Tageslichtversorgung durch vertikale und geneigte Fenster führt die Norm zwei Kriterien auf. Diese Vorgaben beziehen sich jeweils auf eine Fläche im Raum (Bezugsebene) in Höhe von 85 cm mit jeweils 50 cm Abstand zu den Wänden:

  • Auf 50% der Fläche sollen mindestens 300 Lux (Beleuchtungsstärke in Lumen pro m²) während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.
  • Auf 95% der Fläche sollen mindestens 100 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.

Und für horizontale Oberlichter gilt:

  • Auf 95% der Fläche sollen mindestens 300 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.

Damit ist aber jeweils nur die Empfehlungsstufe „gering“ erreicht! Die Überprüfungen können entweder mit Hilfe einer Ganzjahressimulation für Erreichung der empfohlenen Beleuchtungsstärken erfolgen oder mittels eines vereinfachten Verfahrens mit dem etablierten Tageslichtquotienten stattfinden.

Faustformel: Fensterfläche von 20 bis 25% der Grundfläche des Raums

„Das neue Verfahren zur Überprüfung der Tageslichtversorgung ist im Vergleich zu der einfachen Angabe einer Mindest-Fenstergröße aufwändiger. Dafür ist es ergebnisorientiert und zuverlässiger, um den Nutzern eines Gebäudes eine ausreichende Menge an Tageslicht zur Verfügung zu stellen“, erklärt Frau Winkler von Velux. „Da die Berechnung relativ komplex und für unsere meisten Partner im Handwerk sehr aufwändig wäre, wollten wir hier eine Hilfestellung bieten.“ So kann eine Faustformel bei der Annäherung an die ausreichende Fensterfläche helfen. Dafür führte Velux einige Berechnungen mit verschiedenen Muster-Räumen durch. Aus den jeweils benötigten Glasflächen ließ sich folgende Ableitung erschließen: In den meisten Fällen führt eine Fensterfläche von 20 bis 25% der Grundfläche des Raums zur Erfüllung der Tageslicht-Norm.

Im Vergleich zu den LBO führt die neue Norm also in vielen Situationen zu einer Verdopplung der Fensterfläche. „Mit der Faustformel von 20 bis 25 Prozent fällt es Bauherren und Handwerkern einfacher, sich der Norm möglichst praktikabel anzunähern.“ Wer eine verlässliche Erfüllung der Norm garantieren will, muss noch eine Validierung etwa mit einer geeigneten Software durchführen.

Neben der Helligkeit in Innenräumen berücksichtigt die DIN EN 17037 auch auf die Themen Aussicht, Besonnung und Blendung.

  • Für die „Sichtverbindung nach außen“ liefert die Norm Qualitätsanforderungen, ob man den Boden, die Landschaft und/oder Himmel beim Blick nach draußen von verschiedenen Positionen im Raum aus sieht.
  • Die tatsächliche Versorgung eines Raums mit direktem Sonnenlicht wird außerdem durch die Dauer der Sonneneinstrahlung bewertet.
  • Für den Bedarf an Blendschutz legt die Norm Richtwerte auf Basis der Wahrscheinlichkeit, vom Tageslicht geblendet zu werden, fest: So sollen Nutzer maximal 5% der Nutzungszeit der Wahrscheinlichkeit ausgesetzt sein, durch Blendung gestört zu werden. Werden diese überschritten, sollte der passende Blend- und Sonnenschutz eingeplant werden.

Die europaweite Tageslicht-Norm hat einen Richtwert-Charakter und spricht Empfehlungen aus, die sich positiv auf Wohn- und Nutzungsqualität auswirken. „Die neue Norm bildet den aktuellen Stand der Technik ab und gibt eine hilfreiche Orientierung zur Einschätzung von ausreichender Tageslichtversorgung. Im europäischen Vergleich waren die Vorgaben in Deutschland bislang nur im Mittelfeld anzuordnen“, so Frau Winkler. „Mit den neuen Richtwerten unterstützt man europaweit eine deutlich bessere Tageslichtversorgung, die neben der Reduzierung von Kunstlichteinsatz zum Wohlbefinden und zur Gesundheit der Nutzer beiträgt.“

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