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CO₂-Preissteigerungen mit Sonnenwärme und staatlicher Förderung ein Schnippchen schlagen

(4.3.2020) Ab dem nächsten Jahr (2021) erhält das klimaschädliche CO₂ einen jährlich steigenden Preis. Wer dann noch ausschließlich mit Öl oder Erdgas heizt, muss sich auf einen markanten Anstieg der Heizkosten einstellen. Abhilfe bieten Solarthermie-Anlagen. Sie können mit nahezu jedem anderen Heizsystem kombiniert und auch nachgerüstet werden. Derzeit nutzen laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) schon mehr als 2 Mio. Haushalte Solarwärme zur Warmwasser- und Raumwärmebereitstellung.

Der Staat greift seit Anfang 2020 Modernisierern mit einem verbesserten Marktanreizprogramm (MAP) kräftig unter die Arme: So werden Solarheizungen beim Heizungstausch mit bis zu 45% staatlich gefördert ...

  • entweder in Form eines Direktzuschusses - bei Bedarf auch flankiert durch eine zinsgünstige Kreditvariante,
  • oder alternativ mittels steuerlicher Förderung: Die Kosten für Anschaffung und Einbau einer Solarthermieanlage oder eines hybriden Heizsystems aus Gas-Brennwertkessel und Solarkollektoren lassen sich dabei auf die Einkommenssteuer anrechnen. Mittels der Steuererklärung kann man sich so 20% der Investitionssumme ganz einfach zurückholen.

Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur die Kosten der Solaranlage und des passenden Wärmespeichers, sondern auch der Einbau und die Inbetriebnahme. Auch für Umfeldmaßnahmen wie etwa Abbau und Entsorgung des Öltanks oder die Optimierung des Heizsystems durch den Einbau moderner Flächenheizkörper gelten die neuen Fördersätze.

Wichtig: Zuschüsse für Solarheizungen müssen immer vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für die Förderung über die Einkommensteuer stellt der Solarthermie-Fachbetrieb die nötige Bescheinigung für das Finanzamt aus.

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