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Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen

(27.6.2021) Der Bundesrat hat am 25. Juni nach langem Hin und Herr die Mantelverordnung beschlossen und legt damit erstmals Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter fest und schafft einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben. Auch sollen künftig Ersatzbaustoffe für Bauherrn attraktiver werden, damit immer weniger Primärbaustoffe zum Einsatz kommen und natürliche Ressourcen geschont werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze kommentierte: „Nach über 15 Jahren und unzähligen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Industrie ist es endlich gelungen, bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen zu vereinbaren. Die Mühe hat sich gelohnt, nicht zuletzt mit Blick auf die gewachsene Bauaktivität und den aktuellen Materialmangel auf dem Bau. ... Von den einheitlichen Regeln profitiert die Bauwirtschaft, denn die Verfahren werden für sie einfacher und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe von sicherer Qualität wächst. Kommen Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau zum Einsatz, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen.“

Zur Erinnerung: Mineralische Abfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Mio. Tonnen an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60% des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Gleichzeitig können mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90%). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei so genannten Technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Re­cyc­ling-Beton. Auch die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern.

Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Er­satzbau-stoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Boden­schutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemalige Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden die seit dem Jahr 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst.

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Die abschließende Befassung der Mantelverordnung im Deutschen Bundestag fand am 10. Juni 2021 statt. Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat am 25. Juni 2021 wird die Mantelverordnung nun Realität. Da sie aber erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft tritt, können sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

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