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DIN 1986-100 (Entwurf 2025): Neuregelungen im Überblick

(8.10.2025) Der Entwurf der Abwassernorm DIN 1986-100 liegt seit Mai 2025 vor. Dieser definiert eine präzisere Rückstauebene, schreibt angehobene Rückstauschleifen vor, erlaubt Bodenabläufe mit reduzierter Sperrwasserhöhe, ordnet Fallleitungs­verziehungen neu und integriert erstmals die Retentions­dach­entwässerung. Dipl.-Ing. Peter Reichert, Leiter Competence Center Haustechnik bei der Geberit Vertriebs GmbH, erläutert die wesentlichen, voraussichtlichen Änderungen für die Gebäudeentwässerung. 

Möglicher Rückstau in der Entwässerungsanlage bei einem Abflusshindernis vor dem tiefer liegenden Schacht. (Bild: Geberit) 

Hintergrund und Struktur des Entwurfs

Die Norm DIN 1986-100 bildet zusammen mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 das technische Rückgrat für Entwässerungs­anlagen in Gebäuden und auf Grundstücken. Die Novelle (Ausgabedatum 06-2025) aktualisiert Querverweise, gliedert ganze Kapitel (Regenwasser) neu und übernimmt künftig die bisher eigenständige DIN 1986-4 als Anhang E. Dadurch sind Werkstoff­tabellen, Verwendungs­bereiche und Hinweise zu AbZ-zugelassenen Rohrsystemen künftig in einem Dokument gebündelt.

Rückstauebene und Pumpendruckleitungen

  • Neue Definition: Maßgeblich ist nun die Höhe des wirksamen öffentlichen Entspannungspunkts zuzüglich einer Überstauhöhe. Damit lassen sich Hanglagen oder fehlende Anschluss­schächte korrekt abbilden.
  • Rückstauschleifen: Um den Saughebereffekt bei Hebeanlagen auszuschließen, muss die Sohle der Schleife mindestens 0,10 m über der neuen Rückstauebene liegen. Zusätzlich ist an dieser Stelle ein Übergang in die nächstgrößere Nennweite vorgeschrieben; so wird die Druckleitung in eine Freispiegel­entwässerung überführt.
Funktionsprinzip des Saughebereffekts – Analogie zu einer Abwasserhebeanlage mit Sammelbehälter, die tiefer als der Straßenkanal liegt Abbildung. (Bild: Geberit) 

Bodenabläufe mit weniger als 50 mm Sperrwasser

Reduzierte Bauhöhen in der Sanierung waren lange eine Grauzone – jetzt greifen die Produktnormen DIN EN 1253-6 (Bodenabläufe mit reduzierter Sperrwasserhöhe), -7 (mechanische Geruchverschlüsse) und -8 (Kombi­lösungen). Zulässig ist die kleinere Sperrwasser­höhe nur, wenn ... 

  • kein 50-mm-Ablauf untergebracht werden kann,
  • das Gebäude höchstens drei Obergeschosse über dem Erdgeschoss hat und
  • entweder mindestens zwei weitere Entwässerungs­gegenstände an der Leitung hängen (max. 1 WC) oder die Leitung belüftet bzw. die Fallleitung neben- oder umlüftet ist.

Fallleitungs­versprünge und -verziehungen

Die Norm trennt künftig systematisch:

  • Versprung – Achsversatz ≤ 1 m und Winkel ≤ 45°, keine Sonderregeln.
  • Verziehung – Achsversatz > 1 m oder Winkel > 45°; hier gelten drei Längenklassen:
    • LF ≤ 10 m: keine Änderungen
    • 10 m < LF ≤ 22 m und LF > 22 m: einheitlich anschlussfreie Zonen (2 m vor, 1 m nach dem zulaufseitigen Bogen; 1 m vor und nach dem ablaufseitigen Bogen). Anschlüsse in der Verziehung sind erst ab L > 2 m erlaubt. Wer Anschlüsse braucht oder die Verziehung sehr kurz hält, muss wahlweise eine Umgehungs­leitung führen oder die horizontale Strecke wie eine Sammel­leitung (h/di = 0,5) bemessen – mit möglicher Nennweiten­vergrößerung für die gesamte Fallleitung.

Belüftung von Sammelanschluss­leitungen

Überschreiten Sammelanschluss­leitungen ihre Grenzen (Leitungslänge, SDU, Richtungs­änderungen, Höhenversatz), darf die Belüftung an eine Fallleitung mit direkter Nebenlüftung über Dach angeschlossen werden. Die Nebenlüftung ist nach Tabelle 8 zu dimensionieren.

Regenwasser­kapitel vollständig überarbeitet

  • Retentionsdächer: Neue Regeln zur Flachdach­entwässerung mit gedrosseltem Abfluss, inkl. Berechnung des Rückhalte­volumens und Ermittlung der Anstauhöhen.
  • Kostra statt Regenspenden: Die pauschalen Regenspenden entfallen. Planer müssen die standortgenauen Kostra-DWD-Werte (Open-Data-Portal des DWD) verwenden.
  • Notentwässerung: In dicht bebauten Gebieten darf die Notentwässerung unter Auflagen auch auf öffentliche oder benachbarte Grundstücke geführt werden.
  • Balkone & Terrassen: Werden wie Dachflächen behandelt; bei schwellenlosen Übergängen muss die Notentwässerung allein das örtliche Jahrhundert­regen­ereignis r(5,100) abführen können.

Dichtheitsprüfung und Prüfnachweise

Innenliegende Schmutz- und Regenwasserleitungen bleiben prüfungsfrei. Verlangt ein Versicherer dennoch einen Nachweis, verweist Anhang D auf die seit fünf Jahren bewährten Verfahren der BTGA-Regel 5.005 (Sichtprüfung, Luft- oder Wasserprüfung).

Übernahme DIN 1986-4 in Anhang E

Die bisherigen Werkstoff­tabellen und Verwendungs­bereiche sind künftig Bestandteil derselben Norm. Nicht aufgeführte Systeme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung bleiben zulässig; ihre Einsatzgrenzen ergeben sich aus der jeweiligen AbZ oder den Hersteller­angaben.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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