Luftdichte Gebäudehülle - Qualitätssicherung durch Blower-Door-Messung

Durch die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an die Energieeffizienz von Gebäuden kommt der Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten eine steigende Bedeutung zu. „Um die Grenzwerte der Energieeinsparverordnung einzuhalten, ist die luftdichte Gebäudehülle unabdingbar,“ erinnert Lale Küçük von der Energieagentur NRW. Um die Luftdichtheit nachzuweisen, wird eine Blower-Door-Prüfung durchgeführt. Wenn diese Prüfung bereits in der Planung vorgesehen sit, so erlaubt die EnEV, die Lüftungswärmeverluste rechnerisch um 15% zu verringern. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle sollte also sowohl in der Planung, wie auch in der Bauausführung immer berücksichtigt werden.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 18.05.2025, 14:14 Uhr
  
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