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GTÜ warnt vor Installation von Solaranlagen ohne geprüfte Statik

(3.5.2010; Woche der Sonne) Solaranlagen sind für Immobilienbesitzer nicht nur gut für's grüne Gewissen, sondern sie versprechen wegen der garantierten Einspeise­vergütung auch sichere Einnahmen. Bei der Installation von Solaranlagen lauern allerdings kostspielige Gefahren, wenn sie z.B. ohne die relevanten bautechnischen Unterlagen und statischen Berechnungen montiert werden. So wurde vor Kurzem die Turnhalle einer Berliner Grundschule gesperrt, weil das Dach einsturzgefährdet war, nachdem eine Solaranlage auf der Grundlage falscher Statikunterlagen installiert worden war.

Solche Fehler passieren nicht nur wegen fehlender Sorgfalt der Verantwortlichen, sondern auch, weil häufig gar keine zuverlässigen Daten zur Verfügung stehen, nachdem die Archivierung bautechnischer Unterlagen in immer mehr Bundesländern dem Bauherren überlassen wird. Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH sagt dazu: "Die Aufgabe der Archivierung von Bauunterlagen in den staatlichen Archiven der Bauämter ist aus unserer Sicht nicht nur eine technische Erfordernis zur Qualitätssicherung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Zudem empfiehlt sich eine bundesweit einheitliche Regelung."

Bei Umbauarbeiten, Abriss oder der Durchführung von Brandsicherheitsschauen können Planer aufgrund der vernachlässigten Archivierung wichtiger Bauunterlagen oft nicht mehr von einer gesicherten Datengrundlage beispielsweise hinsichtlich des statisch-konstruktiven Gefüges ausgehen, da viele private Bauherren sich ihrer Archivierungs-Verpflichtung gar nicht bewusst sind. Gehen Unterlagen verloren, droht nicht nur Strafgeld, sondern es werden auch umfangreiche und teure Bauzustandsuntersuchun­gen nötig, wenn Umbauten oder Installationsarbeiten anstehen, wie beispielsweise die Montage einer Solaranlage.

 "Neben der Beachtung der Bauunterlagen empfehlen wir bei der Verankerung von Solaranlagen zusätzlich die Statik der Dächer neu zu berechnen", so de Biasi. "Sta­tische Prüfungen ermöglichen eine verbindliche Aussage, ob Gebäude und Dach das Gewicht einer Photovoltaikanlage dauerhaft tragen." Im Rahmen der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung setzt die GTÜ öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige ein, die bei Umbauarbeiten die notwendigen statischen Prüfungen durchführen.

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