Nach 2020 werden Niedrigstenergiegebäude Pflicht
(10.3.2013) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) vorgelegt und will damit neben der Umsetzung von europäischem Recht auch die Grundpflicht zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden gesetzlich verankern. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach dem 31.12. 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
- Ab 1.4.2016 neue Förderstandards im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (10.5.2015)
- Protokollband 42: Betrachtung der Lebenszykluskosten von Passivhäusern (1.7.2013)
- Bericht von der Internationalen Passivhaustagung 2013 (2.5.2013)
- Deutscher Architekturpreis für das Kunstmuseum Ravensburg, das erste Museum in Passivhausbauweise (25.4.2013)
- Bundesvereinigung Bauwirtschaft stellt Forderungen zur Bundestagswahl vor (11.3.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- dena-Umfrage: Bekanntheitsgrad des Energieausweises steigt (10.3.2013)
- Leitfaden zur EnEV jetzt auch als iPad-App (bis zum 31. März kostenlos) (16.2.2013)
- Bundeskabinett hat den Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung beschlossen (6.2.2013)
- Passivhaus Kompendium 2013 erschienen (13.1.2013)
- BINE-Projektinfo zum Solar Decathlon: „Im Wettkampf um das beste Plusenergiehaus“ (16.12.2012)
- Null- und Plusenergiegebäude effektiv bilanzieren mit EnerCalC 2013 (2.12.2012)
- energy+ Home: 1970er-Wohnhaus wird zum Plusenergiehaus mit Elektromobilität (16.8.2012)
siehe zudem: