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Studie: Mängel beim barrierefreien Bauen und Auswirkungen auf Verbraucher

(9.6.2013) Die Erwartungen von Bauherren, Erwerbern und Wohneigentümern an ein Zuhause, das auf Alter und Beein­trächtigungen ausgerichtet ist, nehmen zu - aber häufig wer­den sie nicht erfüllt. Eine aktuelle Befragung des Instituts für Bauforschung (IfB) von 50 Sachverständigen deckt auf, wel­che Mängel beim barrierefreien Bauen entstehen, welche Aus­wirkungen sie auf Verbraucher haben und wie diese vermieden werden können. Damit wird wohl zum ersten Mal eine Studie über Mängel beim barrierefreien Bauen mit ihren Auswirkungen auf Verbraucher vorgelegt.

Etwa 78 Prozent der von Bauherren-Schutzbund e.V., Verband Wohneigentum e.V. und IFB Hannover im Jahr 2012 befragten Wohnungseigentümer will möglichst lange im eigenen Haus blei­ben. Dafür werden zunehmend Anpassungen und Umbaumaßnahmen in Räumen, Ge­bäuden und im Wohnumfeld in Angriff genommen. Leider heißt dies nicht zwangsläufig, dass dabei auch mangelfrei gebaut wird. Die aktuelle Studie des IFB zeigt Mängel­schwerpunkte auf.

Qualitätsstandards nicht klar definiert

Als großes Problem erweisen sich ungenaue Bau- und Leistungsbeschreibungen. Oft werden Qualitätsstandards als selbstverständlich vorausgesetzt, ohne dass sie ein­deutig vertraglich vereinbart wurden. Anbieter werben häufig mit Slogans wie "Hoch­wertige Immobilie in seniorengerechter Wohnlage" oder "Ausführung als hochwertiges, behindertenfreundliches Bad". Bei derart "schwammigen Angaben" in Prospekten liegen dann die Erwartungen von privaten Bauherren und das tatsächliche Bauergebnis oft weit auseinander.

Fehlerhaft geplant und mangelhaft gebaut

Als ein gravierender Mangelschwerpunkt zeigte sich die baulich unzureichende Aus­führung von Zugangswegen zu Räumen, Wohnungs- und Gebäudeteilen. Als Barrieren entpuppen sich dabei vor allem ...

  • ungeplante Stufen und Schwellen am Hauseingang und der Terrasse,
  • nicht nutzbare Rampen,
  • unzureichende Türbreiten und
  • zu knapp bemessene Bewegungsflächen.

In der Modernisierung offenbarten sich Probleme bei barrierefrei geplanten Wohnun­gen, die konstruktiv so nicht zu verwirklichen waren.

Gerade beim barrierefreien Bauen, so zeigt die Umfrage, müssen individuelle Anforde­rungen sorgfältig und detailliert mit den Fakten der technischen Regelwerke in Über­einstimmung gebracht werden. Die neue DIN 18040 "Barrierefreies Planen und Bauen - Planungsgrundlagen" zeigt dazu neue Wege auf, fordert jedoch auch mehr Fachkom­petenz und Verantwortung von den beteiligten Planern und Bauausführenden.

Allerdings werden DIN-Normen erst rechtlich verbindlich, wenn sie in Gesetze und Ver­ordnungen - beispielsweise in die Landesbauordnungen - eingeführt werden. Da die neue Norm DIN 18040 noch nicht in allen Bundesländern Bestandteil der Landesbau­ordnung ist, besteht die Notwendigkeit, die jeweiligen Details dieser Norm (oder aber veränderte Anforderungen) in die vertraglichen Vereinbarungen konkret einzubeziehen. Nur das schafft für Verbraucher und alle Beteiligten ausreichende Transparenz und Si­cherheit.

Zusätzliche Kosten durch Nachbesserungen

Die Umfrage zeigt beispielhaft, wo Erwartungen, Ausführung und Ergebnis auseinan­derklaffen und welche Zusatzkosten dabei entstehen.

  • Im Fall eines erwarteten schwellenlosen Zugangs und einer verbreiterten Türöff­nung wurden lediglich Standardtüren eingebaut und vorhandene Schwellen ab­gesenkt. Das war keine barrierefreie Lösung - sie war auch explizit nicht verein­bart. Sie herzustellen, verursachte gleichwohl 6.500 Euro zusätzliche Kosten.
  • In einem zweiten Fall wurde eine Rampe nicht gemäß der vereinbarten DIN Norm für barrierefreien Zugang zu einer Wohnung errichtet. Das Gefälle war zu steil, die Breite zu schmal, Handläufe und Radabweiser fehlten. Für 14.000 Euro muss­te die Rampe weitgehend neu gebaut werden.
  • In einem weiteren Beispiel bestellte ein Ehepaar im Zuge einer Sanierung ein barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche. Beim Bau zeigte sich, dass die da­für notwendige flache Entwässerung technisch nicht herstellbar war. Unzurei­chende Bestandsanalyse und Planung verursachten hier zusätzliche Kosten so­wie die Akzeptanz eines Kompromisses durch die Auftraggeber.

Gravierende Folgen für Verbraucher vermeiden

Mängel beim barrierefreien Bauen können gravierende Folgen nach sich ziehen. Sie reichen von Komforteinbußen über finanzielle und wirtschaftliche Nachteile bis dahin, dass Objekte nicht wie beabsichtigt genutzt werden können. Auch Fördervorausset­zungen können verfehlt werden und damit Finanzierungsengpässe bei den Auftragge­bern entstehen.

„Deshalb“, so Frau Dipl.-Ing. Heike Böhmer, Direktorin des IFB Hannover, „sollten per­sönliche Bedürfnisse und Anforderungen an das Objekt im Vorfeld der Planung sehr ge­nau analysiert, das finanzielle Budget ermittelt und fachgerecht geplant werden. Bei der Veränderung im Bestand sind zusätzlich die Möglichkeiten und Grenzen des Objek­tes zu prüfen. UND: Nur erfahrene und qualifizierte Fachfirmen sollten mit der Ausfüh­rung beauftragt werden.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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