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EU ProSun: „Chinesische Solarhersteller verstoßen zuhauf gegen EU-Preisauflagen“

EU ProSun
  

(10.6.2014) Rund 1.000 Seiten Dokumente mit 1.500 Angebo­ten von chinesischen Solarprodukten, die unterhalb des zwi­schen der EU-Kommission und China festgeschriebenen Min­destpreises zum Kauf angeboten wurden, hat die europäische Solarindustrieinitiative EU ProSun am 5.6. an die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission wei­tergeleitet.

Laut EU ProSun-Präsident Milan Nitzschke wird in Europa systematisch gegen die An­tidumpingauflagen der EU verstoßen: „Es scheint, als würde sich kein Hersteller aus China wirklich an die für Importe in die EU geltenden Mindestpreise halten. Die Kom­mission muss schnellstmöglich handeln, um diese Verstöße zu stoppen und Sanktio­nen einzuleiten,“ verlangt Nitzschke.

Zur Erinnerung: Nachdem staatlich subventioniertes Dumping aus China in den letz­ten Jahren Dutzenden europäischen Solarunternehmen massiv zugesetzt hatten, hat­te die EU Mitte 2013 Antidumpingzölle gegen chinesische Solarimporte verhängt. Um diesen Zöllen in Höhe von rund 50% zu entgehen, haben im August 2013 über 100 chinesische Solarhersteller der EU in Vertragsform angeboten, nur noch oberhalb ei­nes so genannten Mindestpreises von rund 56 Cent pro Watt zu importieren. Sowohl die Europäische Kommission als auch der Europäische Rat haben diesem Mindestpreis­angebot zugestimmt. „Offensichtlich werden aber flächendeckend weder Zölle gezahlt noch der Mindestpreis eingehalten,“ resümiert der EU ProSun-Präsident.

„Die Bandbreite der Tricks, mit denen chinesische Hersteller die EU- Auflagen um­gehen, ist nahezu unbegrenzt“, so Nitzschke. Das Instrumentarium der Anbieter reiche ...

  • von Kick-Back-Zahlungen, die als Marketingzuschüsse getarnt werden,
  • über fehlerhafte Produktdeklarationen
  • bis hin zu Bonusmengen nach dem Prinzip des Hamburger Fischmarktes: Wem der Preis nicht niedrig genug ist, der bekommt noch eine Kiste Module oder Wechselrichter umsonst mit dazu.

Laut EU ProSun bedienten sich die meisten chinesischen Unternehmen bei diesen Ge­schäften internationaler Zwischenhändler, die als Puffer zwischen den chinesischen Unternehmen und den europäischen Behörden stehen. Den Beteiligten an solchen Min­destpreis- und Zollverstößen drohen nach Einschätzung der europäischen Solarindus­trieinitiative empfindliche Strafen. „Der Vertrag zwischen der EU- Kommission und den chinesischen Unternehmen sieht klar vor: Wenn auch nur geringfügig gegen die Auf­lagen verstoßen wird, wird der jeweilige Hersteller aus der Mindestpreisregelung aus­geschlossen. Dann ist unmittelbar der Zoll von rund 50 Prozent auf den Einfuhrpreis fällig,“ erklärt Milan Nitzschke. Zahlen müsse einen solchen Zoll der europäische Im­porteur gegebenenfalls auch nachträglich. Im Falle von gravierenden Zollverstößen komme auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

Aus Sicht von EU ProSun steht die gesamte Mindestpreisregelung der EU auf dem Spiel. Nitzschke: „Die Mindestpreisregelung, die die Europäische Kommission mit China ausgehandelt hat, scheint sich als undurchführbar zu erweisen. Chinesisches Dumping nimmt immer noch kein Ende. Offensichtlich führt an der entschlossenen Durchsetzung von Zöllen kein Weg vorbei.“

Die Industrieinitiative EU ProSun will sich seit ihrer Gründung 2012 für einen fairen und freien Wettbewerb und nachhaltigen Ausbau der Solarenergie einsetzen und versteht sich als Initiator der europäischen Antidumping- und Antisubventionsverfahren gegen Solarprodukte aus China.

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