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Neue Klage gegen chinesisches Dumping bei PV-Modulen und Solarzellen

EU ProSun
  

(29.4.2015) Zollumgehung in Höhe von mehreren hundert Mil­lionen Euro werfen europäische Unternehmen der chinesischen Solarindustrie vor. Laut der europäischen Industrieinitiative EU ProSun werden zunächst Solarmodule und Zellen in Drittländer verschifft, und erst von dort aus in die EU eingeführt. Als Reaktion darauf liegt der EU-Kommission jetzt eine Antiumgehungsklage gegen Importe aus Taiwan und Malaysia vor. Die Folge könnten Antidumpingzölle auf alle Solarimporte aus diesen Ländern sein, sofern der Importeur nicht eindeutig nachweisen kann, dass Modul und verwendete Solarzelle auch dort hergestellt worden sind.

„Bis zu 30 Prozent der chinesischen Solarimporte werden auf diesem Weg am Zoll vor­beigeführt. Der europäischen Industrie ist damit bereits massiver Schaden zugefügt worden, ganz zu schweigen von den Einnahmeausfällen der EU und ihrer Mitglieds­staaten", so Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun und Sprecher des deutschen Unternehmens SolarWorld, das die Klage formal eingereicht hat.

außerdem Umgehung der Mindestimportpreise

Aber die Umgehung sei nicht das einzige Mittel chinesischer Unternehmen, den euro­päischen Zoll zu betrügen. So hat die EU Ende 2013 mit China einen Mindestpreis für Solarimporte vereinbart. Wer sich an den Mindestimportpreis hält, braucht keinen Zoll zu entrichten. Allerdings wird dieser Preis oft nur auf dem Papier eingehalten. Statt­dessen werden anschließend Zahlungen wieder rückerstattet, um so den Mindestpreis zu unterschreiten und Wettbewerber auszustechen. Die EU-Kommission plant nun, drei der größten chinesischen Hersteller aus der Mindestpreisregelung auszuschließen. Dies würde unmittelbar zu einer Zollpflicht für Einfuhren ihrer Produkte führen.

Negativ-Checkliste von Rödl & Partner
Negativ-Checkliste von Rödl & Partner
(PDF-Download)
  

Für Importeure und jeden europäischen Solarkunden könnten mit solchen Machenschaften große Risiken verbunden sein: Nach Auskunft der internationalen Anwaltskanzlei Rödl & Part­ner sind im Falle von fehlerhaften Zolldeklaration ...

  • Zollnachzahlungen,
  • Pfändungen und
  • selbst der Zugriff auf bereits installierte Solarmodule denkbar.

Rödl & Partner hat im Auftrag von EU ProSun eine Checkliste (PDF-Download) erarbeitet, nach der europäische Solarkunden Angebote bewerten und Risiken minimieren können.

Die Zollmaßnahmen der EU gegen gedumpte Solarimporte aus China gelten zunächst bis Ende des Jahres. Wie die Kommission am 25.4.2015 mitteilte, können diese aber verlängert werden. EU ProSun hat jetzt angekündigt, eine entsprechende Verlänge­rung fristgerecht beantragen zu wollen.

„Dumping schadet allen, der Industrie, die Verluste macht, und den Kunden, die am Ende nur noch subventionierte Billigware angeboten bekommen statt Produktvielfalt und Qualität“, so Nitzschke. „Die USA haben vorgemacht, wie man effektiv gegen Dumping vorgeht. Dort wurden erst Anfang des Jahres neue Antidumpingmaßnahmen ergriffen. Und der Solarmarkt in Amerika boomt, bei der Zahl der Neuinstallationen von Solarstromanlagen haben die USA Europa inzwischen überholt.“

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