Glasfaserbewehrung Schöck ComBAR bauaufsichtlich zugelassen
(18.8.2014) Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat kürzlich den geraden Glasfaserbewehrungsstab Schöck ComÂBAR mit den Nenndurchmessern 8, 12, 16, 20 und 25 mm bauÂaufsichtlich zugelassen. Damit ist Schöck derzeit der einzige Hersteller auf dem Deutschen Markt mit einer bauaufsichtliÂchen Zulassung für Glasfaserbewehrungsstäbe.
In die Zulassung sind laut Schöck neue Forschungsergebnisse eingeflossen, durch die sich die Tragfähigkeit für Bauteile ohne rechnerisch erforderliche Querkraftbewehrung um 14 Prozent erhöht. Ferner würden erhöhte Bemessungswerte im Bereich des mäßigen Verbunds erreicht.
Durch die Zulassungserweiterung können Planer nun einfacher und sicherer mit der Glasfaserbewehrung arbeiten. Aufwändige Verfahren für eine ZuÂlassung im Einzelfall, besonders bei öffentlichen Projekten wie beispielsweise im GleisÂbau oder beim Bau von Umspannwerken, entfallen.
zur Erinnerung: Mit einer Zugfestigkeit von über 1.000 M/mm² und einem E-Modul von über 60.000 N/mm² hat Schöck ComBAR ähnliche Verbundeigenschaften wie BeÂtonstahl. Zudem ist die Glasfaserbewehrung für alle Expositionsklassen XC, XD und XS nach EC korrosionsbeständig, nicht magnetisierbar und nicht elektrisch leitend.
Weitere
Informationen zu ComBAR können per
E-Mail an Schöck angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Betonbau bei Baulinks
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