Glasfaserbewehrung Schöck ComBAR bauaufsichtlich zugelassen
(18.8.2014) Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat kürzlich den geraden Glasfaserbewehrungsstab Schöck ComBAR mit den Nenndurchmessern 8, 12, 16, 20 und 25 mm bauaufsichtlich zugelassen. Damit ist Schöck derzeit der einzige Hersteller auf dem Deutschen Markt mit einer bauaufsichtlichen Zulassung für Glasfaserbewehrungsstäbe.
In die Zulassung sind laut Schöck neue Forschungsergebnisse eingeflossen, durch die sich die Tragfähigkeit für Bauteile ohne rechnerisch erforderliche Querkraftbewehrung um 14 Prozent erhöht. Ferner würden erhöhte Bemessungswerte im Bereich des mäßigen Verbunds erreicht.
Durch die Zulassungserweiterung können Planer nun einfacher und sicherer mit der Glasfaserbewehrung arbeiten. Aufwändige Verfahren für eine Zulassung im Einzelfall, besonders bei öffentlichen Projekten wie beispielsweise im Gleisbau oder beim Bau von Umspannwerken, entfallen.
zur Erinnerung: Mit einer Zugfestigkeit von über 1.000 M/mm² und einem E-Modul von über 60.000 N/mm² hat Schöck ComBAR ähnliche Verbundeigenschaften wie Betonstahl. Zudem ist die Glasfaserbewehrung für alle Expositionsklassen XC, XD und XS nach EC korrosionsbeständig, nicht magnetisierbar und nicht elektrisch leitend.
Weitere Informationen zu ComBAR können per E-Mail an Schöck angefordert werden.
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siehe zudem:
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