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Zur Erinnerung: Dank MAP 3.0 mehr Geld für Wärmepumpen

(4.5.2015; aktualiserter Leitfaden - Stand 03/2019 - zuletzt am 2.1.2020 neu verlinkt) Die Energiewende im Heizungskeller stockt. Wie bereits am 18.3. berichtet will der Staat mit verbesserten Förderbedingungen im Marktanreizprogramm (MAP)  Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung zu ersetzen und auf Erneuerbare Energien umzustellen. Die neuen Regeln traten am 1. April 2015 in Kraft, und auch viele Wär­mepumpen-Installationen können davon profitieren.

Mehr Förderung für erdgekoppelte Anlagen und Gas-Wärmepumpen

Die größte Verbesserung im Fördersegment Wärmepumpen sieht das Förderprogramm für erdgekoppelte Systeme im Ein- und Zweifamilienhausbereich vor. Für diese besonders effizien­ten Anlagen gibt es nunmehr mindestens 4.000 Euro - anstatt der bisherigen 2.800 Euro. „Eine sinnvolle Entscheidung, auch gerade als ökologisches Korrektiv angesichts des Ölpreisver­falls“, findet BWP-Geologe Dr. Sabel. „Erdwärmepumpen arbei­ten äußerst effizient und werden mit der Möglichkeit des pas­siven Kühlens auch höchsten Komfortansprüchen gerecht.“ Auch im KfW-Teil, der für Wärmepumpen ab 100 kW gilt, wird die Errichtung von Sonden nun gefördert. Für Gas-Wärmepum­pen wurde die Basisförderung ebenfalls auf 4.500 Euro aufge­stockt.

Neu: Optimierungsmaßnahmen und Innovations­förderung in Neubau und Bestand

An besonders effiziente Wärmepumpen, die eine Jahresarbeits­zahl von 4,5 oder besser erreichen, richtet sich der Programm­teil Innovationsförderung. Alternativ ist auch eine besonders hohe Systemeffizienz durch Sonderbauformen oder zusätzliche Komponenten förder­würdig. Hier gibt es nochmals bis zu 50% der Basisförderung zusätzlich. Dieser Pro­grammteil gilt auch im Neubau, dort gibt es maximal die Basisförderung. „Auch im Neu­bau sind konventionelle Heizsysteme immer noch dominierend. Es ist vollkommen rich­tig, neben der EnEV auch einen förderpolitischen Impuls für erneuerbare und effizien­te Lösungen zu setzen“, freut sich Stawiarski, Geschäftsführer beim Bundesverband Wärmepumpe. Auch die neuen Boni für Optimierungsmaßnamen an neuen und beste­henden Wärmepumpen-Heizungen lobt der BWP-Geschäftsführer.

Neu: SG Ready-Schnittstelle nun Voraussetzung für Speicherbonus

Der bisher geltende Speicherbonus wurde zu einem Lastma­nagement-Bonus weiterentwickelt. Um diesen zu erhalten, muss nicht nur ein Pufferspeicher aufgestellt werden, die Wärmepumpe muss auch mit einer Schnittstelle ausgerüs­tet sein, die den Anforderungen des SG Ready-Labels ent­spricht. Welche Modelle dafür infrage kommen, kann in ei­ner Liste des BWP unter waermepumpe.de > Wärmepumpe > Qualitätssicherung > SG-Ready-Label nachgelesen werden.

Nur geringe Verbesserung für Luftwärmepumpen

Enttäuschend aus BWP-Sicht hingegen sind die Fördersätze für Luftwärmepumpen, die sich nur wenig verbessert haben. „Eine durch Umweltwärme gewonnene Einheit Heiz­wärme ist nicht weniger wertvoll als eine Einheit aus dem Erdreich oder Grundwasser. Mir erschließt sich nicht, warum die Luft-Wärmepumpe verglichen mit anderen Syste­men so vernachlässigt wird. Hinsichtlich Primärenergieeinsparung, CO₂-Vermeidung und Förderwirtschaftlichkeit ist sie anderen Systemen ganz und gar nicht unterlegen. Gleichwohl hat sie im Bestandsmarkt zu kämpfen, v.a. wegen der politisch hochgetrie­benen Strompreise. Hier hätte die Luftwärme, vor allem im Sinne von Technologieneu­tralität und Wirtschaftlichkeit des MAP, stärker berücksichtigt werden müssen.“

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