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Deutsche Umwelthilfe: „Sinkende Strombeschaffungskosten kommen beim Verbraucher nicht an“

(16.10.2016) 2017 wird die EEG-Umlage laut den am 14.10.2016 bekannt gewordenen Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber von aktuell 6,35 Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent/kWh steigen. Gleichzeitig werden wohl die Börsenstrompreise und damit die Strombeschaffungskosten für die Stromhändler sinken. DUH-Bundesgeschäftsfüh­rer Sascha Müller-Kraenner fordert deshalb die Stromanbieter auf, diese Preisvorteile weiterzugeben.

EEG-Umlage und  Börsenstrompreise 2012 bis 2017

Zur Erinnerung: Zwischen 2014 und 2016 sind die Strombeschaffungskosten von 9,75 auf 8,66 Cent/kWh gefallen. Grund dafür war der sinkende Börsenstrompreis, der durch das hohe Stromangebot immer günstiger wurde und wird. Auch für 2017 ist zu erwarten, dass die Börsenstrompreise weiter fallen werden.

Die EEG-Umlage benennt transparent alle gesellschaftlichen Kosten, die mit dem Aus­bau der Erneuerbaren Energien verbunden sind. Aber auch der Betrieb von Kohle- und Atomkraftwerken zieht Kosten nach sich, die wiederum nicht im Strompreis abgebildet sind. „Die EEG-Umlage erweckt den Eindruck, dass nur die Erneuerbaren Energien Kos­ten verursachen. Dabei ist es fossiler Strom, der den Klimawandel verursacht", erin­nert Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), und ergänzt. „Das Umweltbundesamt hat bereits 2012 festgestellt, dass Koh­lestrom Folgekosten von etwa 10 Cent/kWh verursacht. Die Bundesregierung muss durch eine ökologische Steuerreform verursachungsgerecht gegensteuern, zum Bei­spiel durch eine zusätzliche CO₂-Abgabe auf fossilen Strom. Der bereits existierende Treibhausgas-Emissionshandel ist völlig unzureichend.“

Hintergrund: Die EEG-Umlage wird jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt. Sie gleicht die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und dem garan­tierten Preis für die Anlagenbetreiber der Erneuerbaren Energien aus. Energieintensive Industrien und Schienenbahnen sind von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen. Diese Ausnahmen machen etwa ein Drittel der EEG-Umlage aus.

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