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Nachbesserungen beim EEG stärken Solarenergie- und Kraft-Wärme-Kopplung-Nutzung

(16.12.2016) Mit nützlichen Klarstellungen für Photovoltaik-Investoren und verbesserten Rahmenbedingungen für Solarstromspeicher sowie solare Selbstversorger wurde am 14. Dezember ein Gesetz mit Nachbesserungen und Änderungen zum EEG im Bundestag verabschiedet. Die beschlossene Überarbeitung des bereits im Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten EEG 2017 enthält u.a. Anschlussregelungen zum Bestandsschutz beim Eigenverbrauch sowie verbesserte Konditionen für den Betrieb bivalenter Solarstromspeicher. Das neue Gesetz wird nun Anfang 2017 in Kraft treten. Vorgesehen ist neben verbesserten Förderkonditionen ein höherer Bestandsschutz für getätigte Investitionen.

BSW Solar erwartet viele neue Solarstromanlagen

Es lohnt sich nun wieder mehr, in die Photovoltaik zu investieren. Die Anzahl neu installierter Solarstromanlagen könnte deshalb 2017 erstmals seit fünf Jahren wieder spürbar wachsen - dies erwartet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) vor dem Hintergrund der am 14.12. verabschiedeten Nachbesserungen am EEG 2017.

„Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit dürften den Inlandsmarkt für Solarstromanlagen und Batteriespeicher beleben. Hinzu kommen die weiterhin sehr guten Finanzierungskonditionen und die aktuell niedrigen Kosten für den Bezug hochwertiger Solarmodule und Speicher. Dies bildet die Basis für attraktive Projektrenditen. Das Interesse bei Eigenheimbesitzern, Gewerbe und Handwerk an der Solarenergie wird in den nächsten Monaten deutlich steigen“, erwartet BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Körnig fordert konsequenterweise,  dass die Bundesregierung jetzt die Ausbauziele für die Solarenergie deutlich anheben und weitere Wachstumsbremsen lösen muss: „Überfällig ist unter anderem die Abschaffung der Diskriminierung Solarer Mieterstromangebote. Dies ist erforderlich, damit ambitionierte Klimaziele kosteneffizient und bürgernah umgesetzt werden. Auch der absehbar wachsende Strombedarf im Bereich Mobilität kann nur durch einen deutlichen Anstieg der installierten Solarstromleistung im Zusammenspiel mit anderen Erneuerbaren Energien und Speichertechnologien umweltverträglich gedeckt werden", so Körnig.

In seiner Reihe "Bericht aus Berlin" informiert der BSW-Solar am 19.1.2017 Unternehmen der Solar-, Speicher- und Energiebranche in einem Webinar über die wichtigsten Änderungen und jüngsten Nachbesserungen im EEG 2017 - siehe solarwirtschaft.de/seminare.html.

Bundesverband Bioenergie und Bauernverband erfreut

Auch Bioenergieverbände (Bundesverband Bioenergie, Fachverband Biogas und der Fachverband Holzenergie) sowie der Deutsche Bauernverband begrüßen, dass der Bundestag einige Webfehler des unter großem Zeitdruck im Sommer verabschiedeten EEG korrigiert habe: „So ist nun eine Regelung gefunden worden, nach der eine Befreiung von der Stromsteuer für die Betreiber nicht unweigerlich zum Verlust der EEG-Vergütung führt. Vielmehr wird künftig die EEG-Vergütung um die Höhe der Stromsteuerbefreiung verringert, sodass Anlagen mit Stromsteuerbefreiung weder besser noch schlechter dastehen als andere Anlagen. Damit wurde eine zentrale Forderung der Verbände weitgehend umgesetzt und für mehrere Hundert Anlagenbetreiber der zugesicherte Investitions- und Vertrauensschutz gewahrt, die ansonsten ihre EEG-Vergütung verloren hätten.“

Daneben hat der Bundestag die aus Sicht der Verbände überzogenen Strafen abgemildert, die Betreibern bei Verletzung ihrer Meldepflichten beim Anlagenregister drohen. Wie von den Verbänden gefordert, wurden die Sanktionen bei Verletzungen dieser Meldepflichten für den gesamten Zeitraum seit Inkrafttreten des EEG 2014 reduziert. Damit werden zahlreiche Anlagenbetreiber vor einer drohenden Insolvenz bewahrt. Neben der Biomasse profitiert auch der Photovoltaikbereich von diesen Änderungen.

Mit den neuen Änderungen im EEG konnte darüber hinaus erreicht werden, dass bei Vererbung einer bestehenden Anlage auch eine Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom erhalten bleibt. Dies schützt insbesondere landwirtschaftliche Familienbetriebe. Auch hiervon profitieren die Erneuerbaren Energien insgesamt.

Vertane Chancen?!

Allerdings seien mit dem Änderungsgesetz auch Chancen vertan worden. So wurde zwar die aus Sicht des Klimaschutzes unnötige Pflicht zur gasdichten Abdeckung neuer Gärproduktlager gestrichen; für die meisten Bestandsanlagen wird sie jedoch fortgeführt. Dies könnte nach Ansicht der Verbände zu großen Problemen im Anlagenbestand einschließlich Anlagenstilllegungen führen, wenn die geplante Neuregelung der Düngeverordnung sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) umgesetzt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Als weiteres Manko des Gesetzes sehen die Verbände zudem fehlende Regelungen für bestehende Biogasanlagen, die gewerbliche und industrielle Abfälle verwerten. Sie werden bei den im kommenden Jahr beginnenden Ausschreibungen nach aktuellem Stand weiterhin benachteiligt. Auch hier ist der Gesetzgeber noch gefordert.

Die Verbände möchten auch daran erinnern, dass ebenso die Situation der Altholzkraftwerke im Post-EEG-Zeitraum weiterhin ungeklärt ist. Die Bioenergieverbände weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass hierfür gemeinsam mit der Politik Regelungen gefunden werden müssen, die die Erzeugung von Strom aus Altholzkraftwerken und die ordnungsgemäße Entsorgung von Altholz weiter sicherstellen.

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