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Schöcks Tronsole erfüllt den erhöhten Trittschallschutz trotz Verschärfung der DIN 4109

(31.1.2017; BAU-Bericht) Mit dem Erscheinen der neuen DIN 4109 im Juli 2016 wurden die Anforderungen an Treppen wie auch an die Nachweisführung verschärft. Ein Nachweis für Treppen kann nun auf Grundlage von Messwerten nach DIN 7396 erfolgen. Alle Tronsole-Typen von Schöck sind entsprechend geprüft und erreichen im Nachweisverfahren nach DIN 4109 weiterhin die erhöhten Schallschutzanforderungen.

Einbau Tronsole System
eingebaut: (blaues) Tronsole-System von Schöck (alle Bilder © Schöck)

Zur Erinnerung: Mit der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ wurde im Juli 2016 die wichtigste Norm der Bauakustik novelliert. Schon im Juni 2016 erschien die DIN 7396 „Prüfverfahren zur akustischen Kennzeichnung von Entkopplungselementen für Massivtreppen“. Dieses Prüfverfahren dient in der neuen DIN 4109 als Grundlage für die Nachweisführung. Noch früher - nämlich bereits im April 2016 - wurde der Entwurf der DIN EN ISO 12354-2 veröffentlicht, der eine genaue Prognose der Schallübertragung von Treppen erlaubt. Diese Normen versprechen vor allem beim Trittschallschutz von Treppen mehr Planungssicherheit.

Verschärfung des Norm-Trittschallpegels

Mit der bauaufsichtlichen Einführung sind die Mindestanforderungen der DIN 4109 bindend und öffentlich-rechtlich einzuhalten. Verschärft wurde u.a. der zulässige Trittschallpegel an Treppen bei verschiedenen Gebäudetypen - u.a. ...

  • für Treppen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden um 5 dB auf L'n,w ≤ 53 dB und
  • für Treppen in Reihen- und Doppelhäusern um 7 dB auf L'n,w ≤ 46 dB.

Diese Anforderungen gelten jeweils für die Übertragung des Trittschalls in fremde, benachbarte Nutzungseinheiten.

Trittschallschutz in Mehrfamilienhäusern
Trittschallschutz in Mehrfamilienhäusern

Vergleichbarkeit der Produktkennwerte

Auch das Nachweisverfahren hat sich geändert. Entkoppelt gelagerte Treppen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden hielten nach der alten DIN 4109 die erhöhten Anforderungen ein. Aktuelle Messungen zeigen jedoch, dass dieser Ansatz zu positiv gewählt wurde. Daraufhin wurde in der neuen Norm das Nachweisverfahren angepasst.

Werden erhöhte Schallschutzanforderungen gestellt oder soll mit mehr Sicherheit geplant werden, können für den Nachweis massiver Treppen Prüfwerte nach DIN 7396 zugrunde gelegt werden. Die Norm definiert seit Juni 2016 erstmalig ein einheitliches Verfahren zur Produktkennzeichnung von Trittschalldämmelementen für massive Treppen. Damit sind Produktkennwerte, die nach dieser Norm geprüft werden, untereinander vergleichbar. Die Besonderheit bei diesem Prüfverfahren ist zudem, dass ein bauüblicher Prüfaufbau gewählt wird, so dass die gemessenen Norm-Trittschallpegel direkt als Eingangsgröße für den Nachweis nach DIN 4109 angesetzt werden können. Die so bestimmten Werte liegen auf der sicheren Seite.

Rechenverfahren nach europäischer Norm steht noch aus

Diese Vorgehensweise ist interimsweise in die DIN 4109 aufgenommen worden, da es noch kein endgültiges Verfahren für Treppen nach der europäischen DIN EN 12354-2 gibt. Langfristiges Ziel ist es, den Nachweis künftig nach dieser Norm zu führen. Der Entwurf der mittlerweile internationalen Norm, E DIN EN ISO 12354-2, beschreibt bereits ein Rechenverfahren für Treppen, mit welchem die einzelnen Übertragungswege berücksichtigt werden können. Hierbei werden die - ebenfalls nach DIN 7396 bestimmten - Trittschallpegelminderungen für Treppenpodest und Treppenlauflauf als Eingangsgröße für die Berechnung hinzugezogen.

konkrete Trittschallmessung

Schöck Tronsole erfüllt erhöhte Anforderungen an Trittschallschutz

Schöck weist in diesem Kontext explizit darauf hin, dass sein Schallschutzsystem Tronsole Stahlbetontreppenläufe sowie -podeste akustisch vom Gebäude trennt. Für alle Tronsole Typen wurde der Norm-Trittschallpegel mit bauüblichen Lasten und Treppengeometrien in einem repräsentativen Prüfaufbau nach DIN 7396 bestimmt. Der damit geführte Nachweis hält die Mindestanforderungen nach DIN 4109 und sogar die erhöhten Anforderungen ein. Die messtechnische Bestimmung der relevanten Trittschallpegelminderung nach E DIN EN ISO 12354-2 ergab, dass in einem üblichen Mehrfamilienhaus die Schallschutzstufe III nach VDI 4100 (bzw. der DEGA Klasse B) eingehalten wird.

Für alle Werte gilt, dass die Tronsole im System gemessen wird. Damit wird auch die Schallübertragung über die Fuge zwischen der zu entkoppelnden Treppe und der angrenzenden Wand berücksichtigt. Weicht das Material im Fugenbereich vom geprüften Produkt ab, kann dies zu deutlich schlechteren Ergebnissen führen. Das Schallschutzsystem Schöck Tronsole umschließt die Treppe komplett und ist an einer durchgehenden blauen Linie zu erkennen.

Weitere Informationen zur Tronsole können per E-Mail an Schöck angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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