Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/1980 jünger > >>|  

VDI 3810 Blatt 2: Neue Richtlinie zum Gesundheitsschutz bei Trinkwasser-Anlagen


  

(20.12.2018) Die VDI-Richtlinie 3810 Blatt 2 beschreibt das bestimmungsgemäße Betreiben und Instandhalten von Trinkwasser-Installationen gemäß der Trinkwasserverordnung - einschließlich der planerischen Voraussetzungen hierfür. Sie konkretisiert die Ausführungen zum hygienisch einwandfreien Betrieb nach VDI/DVGW 6023. Die Richtlinie richtet sich an ...

  • Eigentümer und Immobilienverwaltungen,
  • Arbeitgeber,
  • Besitzer und Nutzer von Trinkwasser-Installationen sowie an
  • Unternehmen des Property- und Facility-Managements.

Mit VDI 3810 Blatt 2 wird die DIN EN 806 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installa­tio­nen) ergänzt und konkretisiert. Die Richtlinie erläutert, wie Betreiber von Anlagen ihrer Verantwortung und ihren Pflichten gerecht werden können. Sie widmet sich der Betriebssicherheit und damit auch der Rechtssicherheit der Besitzer. In erster Linie zielen die gestellten Anforderungen auf die Sicherheit von Mensch und Umwelt ab.

Zum Betreiben von Trinkwasser-Installationen muss das Personal über entsprechende technische Kenntnisse verfügen. Es empfiehlt sich, die Qualifikation des beauftragten Personals durch geeignete Schulungen herzustellen und durch Prüfungen nachweisen zu lassen. Von der nötigen Qualifikation kann beispielsweise ausgegangen werden bei Trägern der VDI-Urkunde nach VDI/DVGW 6023.

Herausgeber der VDI-Richtlinie 3810 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erschien im Dezember 2018 als Entwurf. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH