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Trinkwasserhygiene während des Corona-/COVID-19-Shutdowns


Bilder © Viega
  

(1.4.2020) Die COVID-19-Pandemie hat zur Schließung sehr vieler öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen, zur vorübergehenden Stilllegung von Produktionsstätten oder zumindest zu einer deutlichen Verringerung der Mitarbeiterzahlen geführt. Das hat unmittelbare Konsequenzen für den Zustand der Trinkwasser-In­stal­lationen, da es zu Stagnation und damit zur Verkeimung der Leitungen kommen kann.

Facility Manager sollten deshalb alles unternehmen, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Trinkwasser-Installation durch entsprechende Maßnahmen, gegebenenfalls händisch, sicherzustellen. Das schützt vor einer mikrobiellen Belastung des Trinkwassers und vermeidet möglicherweise teure Folgekosten.

Mindestens alle drei Tage sind zur Wahrung der Trinkwasserhygiene sämtliche Entnahmestellen manuell oder automatisch so lange zu öffnen, bis ein vollständiger Wasseraustausch im vorgelagerten Rohrleitungsnetz erfolgt ist. Bei länger anhaltender Nutzungsunterbrechung sind die notwendigen Maßnahmen gemäß VDI 6023 zu ergreifen.

Spülplan hilft

Eine vorübergehende Stilllegung der Trinkwasser-Installation kann bei Wiederinbetriebnahme durch Spülung, Desinfektion und Probenahme zu beträchtlichen Kosten führen - bis hin zum Ausfall der gesamten Trinkwasser-Installation.

Das kann durch die Aufstellung und Umsetzung eines Spülplans verhindert werden, über den eingewiesene Mitarbeiter händisch den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation aufrechterhalten und diese Spülmaßnahmen auch entsprechend dokumentieren.

Bild aus dem Beitrag „Fachbeitrag zu den Leitsätzen der überarbeiteten Trinkwasserverordnung“ vom 14.2.2018

Warmwasserbereitung nicht abschalten

Eine Abschaltung der Warmwasserbereitung im Sinne einer Energieeinsparung für die Zeit der Schließung oder Betriebsunterbrechung ist ebenfalls nicht zu empfehlen! In Trinkwasserspeichern befinden sich große Mengen Trinkwasser, die dann stagnieren und selbst durch die beschriebenen Spülmaßnahmen nicht ausreichend ausgetauscht werden. Zudem ist dann die geforderte Betriebstemperatur von 60/55°C gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 zur Verhinderung bakteriellen Wachstums nicht mehr gegeben.

Andererseits unterbindet das bloße Weiterbetreiben einer Warmwasserzirkulation ohne das Öffnen der Entnahmestellen das Legionellenwachstum nicht.

Auch die Zudosierung von Desinfektionschemikalien ist während einer Phase der Betriebsunterbrechung oder reduzierten Nutzung der Trinkwasser-Installation nicht zu empfehlen. Sie verstößt gegen das Minimierungsgebot gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und sorgt außerdem für eine höhere Korrosionsgefahr.

Stilllegung und Wiederinbetriebnahme

Ist die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude nicht zu vermeiden, sollte diese mit Trinkwasser befüllt bleiben und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abgesperrt werden. Ist nur eine Wohnung, und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.

Bei Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Wurde die Trinkwasser-Installation entleert oder war sie ohne Nutzung länger als sechs Monate befüllt, sollte ein Fachhandwerksunternehmen mit der sicheren Wiederinbetriebnahme beauftragt werden. Dazu gehört u.a. eine gründliche Spülung sämtlicher Rohrleitungen gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 557 und DIN 806-4 und eine mikrobiologische Probenahme.

Weitere Hinweise für die fachgerechte Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-In­stal­la­tionen finden sich zudem in den einschlägigen Merkblättern des ZVSHK und des BTGA.

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