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Alte Wärmedämmung aufdoppeln anstatt erneuern ... mit Bundesförderung

(24.2.2021) Gut gedämmte Gebäude verlieren erheblich weniger Wärme als schwach gedämmte. Eine gute Dämmung spart also Heizkosten ein, erhöht den Wohnkomfort und beugt Schimmelbildung vor. Architekten, Fachplaner, Handwerker und Hauseigentümer sollten heute für die Fassade Dämmstoffdicken von 14 bis 24 cm einplanen - darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Bild von Sto aus dem Beitrag „Sto-Rotofix plus hält Dämmplatten ohne Kleber“ vom 14.9.2011

Soll eine gedämmte Fassade energetisch optimiert werden, kann vielfach die bestehende Dämmschicht weiter genutzt werden. Die sogenannte Aufdopplung reduziert die Dicke der neu anzubringenden Dämmschicht, der Wärmeschutz entspricht aber trotzdem dem einer zeitgemäßen Dämmung. „Ob ganz neu dämmen oder aufdoppeln – die Förderbedingungen für die Anbringung einer Wärmedämmung sind so gut wie nie“, betont Frank Hettler von Zukunft Altbau. Er rät: „Hauseigentümer sollten daher jetzt aktiv werden.“ Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt für eine Dämmung der Außenwand Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit – 5.000 Euro mehr als bislang.

14 bis 24 cm statt 4 bis 8 cm

Zur Erinnerung: Bei einer professionell angebrachten Dämmung ist diese oft 40 Jahre oder länger intakt. Alte Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) entsprechen aber häufig nicht mehr aktuellen energetischen Anforderungen. In den 1970er und 1980er Jahren waren Dämmstärken von 4 bis 8 cm Standard, heute sind 14 bis 24 cm die Regel. Es gilt: Nach einer umfassenden Sanierung darf der U-Wert laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht höher als 0,24 W/(m²K) liegen. Um eine BEG-Förderung zu erhalten, ist ein Wert von 0,20 W/(m²K) erforderlich. Wer das Erneuerbare-Wärme-Gesetz von Baden-Württemberg erfüllen will, braucht rund einen Zentimeter Dämmung mehr und einen Wert von unter 0,192 W/(m²K).

In der Regel sind die Energieeinsparungen innerhalb der Lebensdauer der Fassade so hoch, dass sie die Kosten für die energetische Sanierung mindestens decken. Die Zusatzkosten einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Dämmung decken Fördermittel ab. Mit der höheren Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Januar 2021 macht das noch mehr Sinn. Sie verbessert die ohnehin guten Bedingungen für Antragsteller noch weiter.

Bild von Baumit aus dem Beitrag „Erste Zulassung für WDVS-Aufdoppelung mit schlankem Resol-Hartschaum“ vom 11.7.2016

Die förderfähigen Kosten sind von 50.000 auf 60.000 Euro gestiegen. Außerdem erhöht sich der Zuschuss unter bestimmten Bedingungen von 20 auf 25% der Investitionskosten. Den Höchstbetrag bekommen diejenigen, die eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lassen. Auch Personen, die bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen haben und eine Maßnahme daraus realisieren, werden mit 25% gefördert. Kostet eine Dämmung 60.000 Euro, gibt der Staat also bis zu 15.000 Euro hinzu. Das sind 5.000 Euro mehr an Zuschuss als noch im vergangenen Jahr.

Die seit 1. Januar 2021 geltende CO₂-Bepreisung ist ein weiteres Kostenargument für eine gute Dämmung. Die Bepreisung ist zu Jahresbeginn mit einem Wert von 25 Euro pro Tonne CO₂ gestartet. Das entspricht einem Aufschlag von 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl. 2022 werden 30 Euro pro Tonne CO₂ fällig, 2023 sind es 35 Euro, 2024 dann 45 Euro und ein Jahr später 55 Euro. Ab 2026 sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar. Fest steht aber: Wer bereits heute gut dämmt, spart in den nächsten Jahren deutlich an Heizkosten - Tendenz steigend.

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