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WDVS aufdoppeln? Auch auf Holzwolle-Leichtbauplatten!


Als Abfall sogar Sondermüll - als Untergrund einer Aufdopplung Teil der Dämmung: Holzwolle-Leichtbauplatten (Bild vergrößern)  

(22.9.2010) Aufdoppeln als Alternative zu Abriss der alten Dämmung und anschließender Neudämmung ist inzwischen auch bei Gebäuden möglich, die ursprünglich mit dünnen Holzwolle-Leichtbauplatten verkleidet wurden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat in diesem Sinne die Zulassung für WDV-Systeme von Sto auch für diesen Untergrund erweitert. Als Dämmstoff stehen Polystyrol oder Steinwolle zur Wahl.

Im deutschen Gebäudebestand sind Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL, hier und da auch als „Sauerkrautplatten“ bekannt) als Putzträger oder zur Beplankung im Außenbereich weit verbreitet – oft auch als „verlorene Schalung“ einlagig an Deckenstößen oder am tragenden Untergrund anbetoniert. Aufgrund der Zusatzstoffe sind diese Platten kein gewöhnlicher Bauschutt. Ihre Entsorgung beziehungsweise die Sanierung HWL-gedämmter Gebäuden ist daher teuer.

Das inzwischen bewährte System der Aufdopplung löst das Problem elegant. Durch Dämmen direkt auf die vorhandene Bausubstanz entfallen der Rückbau und die aufwändige Entsorgung der Leichtbauplatten. Zugleich können die Dämmstoffe effizienter verbaut werden, da die alte Bausubstanz erhalten bleibt.


Weil auch Steinwolle-Dämmung zugelassen ist, dürfen auch Gebäude über der Hochhausgrenze aufgedoppelt werden.

Als aktuell einziger Hersteller (Stand September 2010) bietet Sto jetzt auch bauaufsichtlich zugelassene Wärmedämm-Verbundsysteme (Z-33.49-742) zum Aufdoppeln auf einen Untergrund aus Holzwolle-Leichtbauplatten. Da die Zulassung sowohl für Polystyrol- als auch für Steinwolledämmung gilt, sind Aufdopplungen auch bei hohen Brandschutzanforderungen möglich - beispielsweise bei Gebäuden, die über die Hochhausgrenze hinaus ragen. Einzige Voraussetzung ist die ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes.

Weitere Informationen zur WDVS-Aufdopplung (speziell auch auf Holzwolle-Leichtbauplatten) können per E-Mail an Sto AG angefordert werden.

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