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Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) berücksichtigt auch den Heizkörperaustausch

(21.4.2021) 2020 sorgten die im Rahmen des Klimapaketes aufgestockten Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine deutliche Marktbelebung. 2021 trat nun die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zumindest teilweise in Kraft (Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante) und löste die bisherigen Programme ab. Dabei behielten die bislang geltenden Förderkonditionen größtenteils ihre Gültigkeit.

„Der BDH begrüßt die Zusammenführung und die Vereinfachung der Förderkulisse“, kommentierte BDH-Präsident Uwe Glock. Es komme nun darauf an, die finanzielle Ausstattung des BEG dauerhaft sicherzustellen, um potenziellen Modernisierern Planungssicherheit zu geben. Dies zahle nicht nur auf den Klimaschutz ein, sondern sichere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch Arbeitsplätze und Beschäftigung.

Der BDH erinnert in dem Zusammenhang daran, dass bei einer Modernisierung im Gebäudebestand neben den Wärmeerzeugern auch die Wärmeübergabe und die Wärmeverteilung unter die neue Förderung fallen. Dazu zählen u.a. auch ...

  • der Heizkörperwechsel und
  • der Austausch von Thermostatventilen.

„Ein modernes Heizungssystem besteht aus mehreren Komponenten: Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe und Speicherung. Damit eine Heizung ihr volles Effizienzpotenzial entfalten kann, müssen diese Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sein. Die Förderung trägt diesem Umstand Rechnung“, konstatiert Christian Ludewig, Mitglied des BDH-Vorstands. Förderfähig sind dabei die Kosten für die ...

  • Hardware,
  • Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten für
  • erforderliche Umfeldmaßnahmen.

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.

Des Weiteren ist das neue BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ am 1. Januar gestartet. Im Zuge der neuen Förderung für Nichtwohngebäude werden die Förderrichtlinien für die Programme „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM) und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (EBK) zusammengelegt. Zudem kommt die Contracting-Orientierungsberatung neu hinzu. Somit steht nun ein umfassendes Förderszenario auch für den industriellen Modernisierer zur Verfügung.

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