Wäschewaschen mit Brunnenwasser vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 31.3. entschieden, dass die Trink­wasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Ausgangspunkt für diese Entscheidung war eine in allen Instanzen er­folgreiche Klage sächsischer Grundstückseigentümer auf eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 19.05.2025, 02:50 Uhr
  
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