80 statt 200 mm: Neue Wanddurchführung für Abgasleitungen
(28.6.2010) Kaminöfen erfreuen sich einer hohen Beliebtheit. Immer mehr Hausbesitzer und Bauherren denken über den Einbau einer solchen Feuerstätte nach. Nicht immer befindet sich jedoch der dazu benötigte Schornstein an der Stelle, wo der Ofen installiert werden soll. Oft muss der Anschluss durch eine Wand erfolgen. In diesem Zusammenhang ist, besonders bei der Nachrüstung in Altbauten oder bei Gebäuden in Holzständerbauweise, der vorgeschriebene Abstand zu brennbaren Bauteilen einzuhalten. Größtmögliche Sicherheit bieten in diesem Fall spezielle Wand- und Deckendurchführungen - beispielsweise von Schräder.
80 statt 200 mm
Mit den vorgefertigten Wanddurchführungen von Schräder können Wanddurchbrüche für Schornsteine wesentlich kleiner ausfallen als bei herkömmlicher Bauweise. Die Verwendung eines neuartigen Glasfaserdämmstoffs bewirkt eine wesentlich höhere Isolierwirkung als beim Einsatz herkömmlicher Dämmstoffe, wie beispielsweise Steinwolle. Der normalerweise vorgeschriebene Abstand von 200 mm zu brennbaren Materialien lässt sich bei der Wand- und Deckendurchführung deshalb auf 80 mm verringern.
Zur Montage wird die Wand an der gewünschten Stelle geöffnet und anschließend die Wanddurchführung eingesetzt und fixiert. Großflächige Durchbrüche und aufwändige Putzarbeiten sollten nicht notwendig sein. Eine Frontplatte aus Vermiculit bildet den formschönen Abschluss. Sie dient gleichzeitig als Wärmeschutz und Strahlungsblende. Abgerundet wird das Gesamtbild durch eine das Abgasrohr komplett umschließende Edelstahlblende.
Die Wanddurchführung von Schräder wird gefertigt für Schornstein-Nennweiten von 130 - 200 mm und Wandstärken von 12, 24 und 36 cm. Sie ist vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin, unter der Nummer Z-7.4-3408 bauaufsichtlich zugelassen und bietet damit zertifizierte Sicherheit.
Weitere
Informationen zu Wanddurchführungen für Abgasleitungen können per
E-Mail an Schräder
angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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