Karl Schräder Nachf.
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Förderfähige Wärmetauscher müssen der Landesbauordnung entsprechen (7.8.2020)
Im Rahmen des KfW-Programms 295 (Energieeffizienz aus Erneuerbaren Energien) fördert das Bundeswirtschaftsministerium u.a. Biomasseanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme mit Zuschüssen bis zu 55%. Dabei müssen Anlagen ab 100 kW zwingend mit einem Abgaswärmeübertrager ausgestattet sein.