Baulinks -> Redaktion  || < älter 2010/1400 jünger > >>|  

Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe begrüßt Erhöhung der Recyclingquote

(22.8.2010) Die im nun vorliegenden Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geforderte Mindest-Recyclingquote von 80% für Bau- und Abbruchabfälle wird von der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) ausdrücklich begrüßt. Die BGRB-Mitgliedsbetriebe wollen hierzu mit den von ihnen produzierten güteüberwachten Recycling-Baustoffen einen wesentlichen Beitrag leisten. Die öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen seien aber zugleich aufgefordert, dementsprechend Recycling-Baustoffe bei Infrastrukturmaßnahmen konsequent zu berücksichtigen, da ansonsten die geforderte Wiederverwertungsquote von 80% nicht erreicht werden kann.

Mindest-Recyclingquote von 80% für Bau- und Abbruchabfälle

Mit besagtem Referentenentwurf sollen in Deutschland die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen sowie zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung gefördert werden. Hierzu sieht die Vorlage eine Steigerung der Recycling- und Verwertungsquoten von Bau- und Abbruchabfällen auf mindestens 80% ab dem Jahr 2020 vor.

Vorrang für hochwertige Verwertungsmaßnahmen von Abfällen

„Wir haben nachweisbar seit 1996 die verwertbaren Bauabfälle durch Baustoff-Recycling mehr als halbiert und eine Verwertungsquote für mineralische Abfälle von über 90% erreicht,“ betont der BGRB-Vorsitzende Wolfgang Türlings. „Auch die Forderung nach dem Vorrang für hochwertige Verwertungsmaßnahmen von Abfällen können wir nur begrüßen, da unsere Mitgliedsbetriebe aus den angelieferten Bau- und Abbruchabfällen hochwertige, güteüberwachte und mit Naturprodukten gleichwertige Recycling-Baustoffe herstellen, die im Straßen- und Tiefbaubereich ihren geregelten Einsatz und somit eine hochwertige Verwertung finden.“

Pflicht zur Prüfung des Einsatzes von Recycling-Produkten

In dem Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung des Einsatzes von Recycling-Produkten vorgesehen. „Da der größte Anteil von Recycling-Baustoffen im öffentlichen Bausektor Verwendung findet und somit die öffentlichen Auftraggeber von Bund, Land und Kommunen maßgebend über die Wiederverwertungsquote entscheiden, ist eine bloße Prüfungspflicht in diesem Gesetz zu wenig,“ fordert Wolfgang Türlings. „So gibt es bereits einige positive Beispiele zur zwingenden Bevorzugung von Recycling-Baustoffen aus einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen. Nur so lassen sich auch in Zukunft die bereits erreichten und in diesem Gesetz vorgeschriebenen Recyclingquoten weiterhin einhalten.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH