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Keine Pauschalurteile über Nanomaterialen

(15.1.2012) Die Forschung will keine einheitliche Bewertung der Nanotechnologie abgeben. „Pauschale Urteile über die Risiken von Nanomaterialien sind nicht möglich“, erklären die Sachverständigen für Umweltfragen in einem Sondergutachten über Vorsorgestrategien für Nanomaterialien, das die Bundesregierung in einer Unterrichtung (17/7332) vorgelegt hat. Am Beispiel der Nanotechnologie soll in dem Gutachten exemplarisch gezeigt werden, wie mit einer neuen Technologie „vorsorgeorientiert“ umgegangen werden kann. Dabei sollen „mögliche Risiken und Innovationschancen in vorausschauender Weise gegeneinander abgewogen werden“, heißt es in dem wissenschaftlichen Papier.

Nanomaterialen, winzige Partikel verschiedener Stoffe, kommen nicht nur in Verbraucherprodukten zur Anwendung. Technologisch und ökonomisch ist der Einsatz nanotechnologischer Verfahren und Materialien vor allem in der Elektronik und als Produktionsverfahren in der chemischen Industrie von Bedeutung. Die Forschung hat gezeigt, dass Nanomaterialien andere physikalische und chemische Eigenschaften als vergleichbare Materialien herkömmlicher Größe besitzen. Auch ihr Verhalten und ihre Wirkung im menschlichen Organismus und in der Umwelt können unterschiedlich sein. Daher müssen Nanomaterialien als neue Stoffe bewertet werden, heißt es in dem Gutachten. In ihrem Gutachten legen die Wissenschaftler zudem einen Maßnahmenkatalog vor, in dem sie neben der Stärkung der Risikoforschung unter anderem die Schließung nanospezifischer Regelungslücken in einer Reihe von Regelwerken als auch eine bessere Kennzeichnung von Nanomaterialien in Produkten fordern.

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