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„Aktionsplan Nanotechnologie 2020“ der Bundesregierung zu Chancen und Risiken der Technik


  

(26.9.2016) Nanotechnologie gilt als eine der zentralen Zu­kunftstechnologien. Sie hat in den letzten Jahren wirtschaft­lich an Bedeutung gewonnen und vielfach Einzug in den Alltag gehalten. Die Bundesregierung will die Chancen und Potenziale der Nanotechnologie nutzen, ohne dabei mögliche Risiken für Mensch und Umwelt außer Acht zu lassen. So heißt es in ihrem Bericht (Drucksache 18/9670), mit dem sie den „Aktionsplan Nanotechnologie 2020“ und ihre Strategie zur Förderung der Nanotechnologie für den Zeitraum 2016 bis 2020 vorstellt:  „Eine verantwortungsvolle Innovationspolitik adressiert sowohl Chancenwahrung als auch Risikoforschung.",

Definition der Nanotechnologie

Aufgrund der Fülle unterschiedlicher Materialeigenschaften und Verfahren ist eine ein­deutige Definition von Nanotechnologie schwierig. Darum definiert die Bundesregie­rung  Nanotechnologie als eine Technologie, die sich mit der kontrollierten Herstellung und Nutzung von Materialien und Komponenten mit funktionsrelevanten Strukturgrö­ßen unterhalb von 100 Nanometern in mindestens einer Richtungsdimension befasst.

Aus der Nanoskaligkeit resultieren neue Funktionalitäten und Eigenschaften, die zur Verbesserung bestehender oder zur Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen beitragen können. So werden u.a. durch enorm große Oberflächen - bezogen auf das Volumen - neue Materialentwicklungen möglich. Es geht dabei beispielsweise um

  • partikelgrößenabhängige Farbänderungen,
  • eine extreme Zunahme der Wärme- und Stromleitfähigkeit oder
  • eine Steigerung der Reaktivität von Partikeloberflächen.

Globale Herausforderungen wie der Klimawandel und die demografische Entwicklung, die Endlichkeit der fossilen Rohstoff- und Energiequellen, die Bekämpfung von Krank­heiten und die Sicherstellung der Welternährung erfordern Lösungen, die mit Hilfe von Forschung und Entwicklung (F&E), neuartigen Technologien und der Verbreitung von Innovationen befördert werden können. Ein wichtiger Bereich sei auch die Anwendung von Nanotechnologien in der Medizin (Nanomedizin). Diese eröffne Möglichkeiten, Krankheiten auf molekularer Ebene zu begegnen, und erschließe neue Ansätze in der Diagnostik, Therapie und im Monitoring.

HightechStrategie (HTS) der Bundesregierung

Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung ihre Innovationspolitik im Rahmen der neuen, ressortübergreifenden HightechStrategie (HTS) an zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen ausrichten. Der Nanotechnologie wird dabei großes Potenzial zur Lösung von Problemen in ausgewiesenen Zukunftsfeldern zugeschrieben. Eine koordi­nierte Innovationspolitik soll der nachhaltigen Sicherung der internationalen Wettbe­werbsfähigkeit Deutschlands dienen.

„Neben der Nutzung der Chancen nanotechnologischer Entwicklungen bestimmen die anwendungssichere und umweltverträgliche Gestaltung dieser Technologie das politi­sche Handeln“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zum „Aktionsplan Nano­technologie 2020“.

Unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind am „Aktionsplan Nanotechnologie 2020“ beteiligt:

Anwendungssicher und umweltverträglich entwickeln und nutzen

Seit 2008 bereits begleiten die für die Sicherheit von Mensch und Umwelt zuständigen Bundesbehörden mit einer langfristigen Forschungsstrategie die rasch voranschreiten­de Entwicklung neuer Materialien - dies sind:

Im Blickpunkt stehen dabei Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes, die jetzt über die Nanomaterialien hinaus auf andere Werkstoffinnovationen ausgewei­tet werden. Ziel ist eine für Anwender und Umwelt sichere und verträgliche Nutzung neuartiger Werkstoffe über den gesamten Lebenszyklus, von der Materialentwicklung, über Produktion, Verarbeitung und Nutzung, bis zum Recycling oder zur Entsorgung.

Zur Erinnerung: Menschen kommen an vielen Arbeitsplätzen mit Nanomaterialien und anderen neuartigen Werkstoffen in Kontakt. In allen Stadien von Entwicklung, Produk­tion, Bearbeitung, Anwendung und Entsorgung muss daher ein ausreichender Schutz vor Gefährdungen gewährleistet sein. Hierzu entwickelt die BAuA im Rahmen der ge­meinsamen Forschungsstrategie wissenschaftliche Grundlagen und praxisgerechte Lö­sungen. Angesprochen werden vor allem Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die neue Materialien entwickeln oder weiterverarbeiten.

Die gemeinsame Forschungsstrategie ist Teil des am 14. September 2016 vom Bun­deskabinett verabschiedeten „Aktionsplans Nanotechnologie 2020“. Im Mittelpunkt stehen Prüfmethoden und Konzepte zur Charakterisierung und Bewertung von Ge­sundheits- und Umweltrisiken, die für neue Materialien angepasst und erprobt werden müssen. Die Bundesbehörden wollen hierdurch Grundlagen für eine wissenschaftlich fundierte Politikberatung generieren. Dies betrifft insbesondere Empfehlungen an die Bundesregierung und die EU-Kommission zur Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, die Schritt halten müssen mit den raschen Fort­schritten in den Materialwissenschaften. Die Forschungsaktivitäten sollen die anwen­dungssichere und umweltverträgliche Entwicklung von Materialien und deren Folgepro­dukten fördern.

Die Forschungsstrategie wird durch eigene Forschung der beteiligten Häuser, Aus­schreibung und Vergabe von Forschungsdienstleistungen an Dritte sowie durch Betei­ligung an vorwiegend öffentlich geförderten Drittmittelprojekten umgesetzt. Die For­schungsstrategie, die wie der „Aktionsplan Nanotechnologie“ für den Zeitraum bis 2020 angelegt ist, wird durch eine Expertengruppe der beteiligten Bundesbehörden begleitet und evaluiert.

Die Fortschreibung der Forschungsstrategie steht zum Download bereit unter baua.de > Themen von A-Z > Gefahrstoffe > Nanotechnologie > Forschungsstrategie „Nanotechnologie“.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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