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Barrierefrei bedeutet mehr als rollstuhlgerecht

RAL Gütezeichen „barrierefrei“

(2.12.2013) Barrierefrei wird häufig mit rollstuhlgerecht gleichgesetzt, wenn am Dienstag (3.11.) viele Länder den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung begehen. Tatsächlich bedeutet barriere­frei weit mehr und umfasst beispielsweise auch die sichere Orientie­rung für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung oder einfache Pro­duktanwendungen und verständliche Bedienungsanleitungen. Behin­derten steht in Deutschland mit dem RAL Gütezeichen barrierefrei ei­ne anerkannte Orientierung für barrierefreie Objekte, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Die damit verbundenen Anforderun­gen sollen allen Menschen den Zugang zu Einrichtungen erleichtern oder die Nutzung von Produkten ohne fremde Hilfe ermöglichen - und damit ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Die Gütesicherung für Barrierefreiheit umfasst Kriterien, die nahezu alle Lebensbereiche abdecken. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung für die Vergabe des Gütezeichens. Dazu gehören unter anderem ...

  • Informationen in Braille- oder Profilschrift,
  • schwellenfreie Zugänge oder
  • die leichte Erreichbarkeit von Armaturen oder Bedienungsknöpfen.

Die Anforderungen beziehen öffentliche und private Gebäude ein und gelten auch für Restaurants, Hotels, Bankschalter, Arztpraxen oder Parks und Spielplätze. Dienstleis­tungen, die das Gütezeichen tragen, zeichnen sie sich zum Beispiel dadurch aus, dass das Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen von Verständnis und Natürlich­keit geprägt ist.

Gütesicherung barrierefrei als Maßstab bei Ausschreibungen

Architekten, Bauherren, Verwaltungen, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen zeigen die Kriterien, worauf sie bei Barrierefreiheit achten müssen. Behörden können darauf vertrauen, dass Unternehmen, die die Gütesicherung einhalten, die grundle­genden Ausschreibungsanforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen.

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