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Wohnungsbaugesellschaft abgemahnt wegen Etikettenschwindel mit „Barrierefreiheit“


Foto: BSK (vergrößern)

(9.11.2014) Welche Folgen wenig sattelfeste  Werbeverspre­chen nach sich ziehen können, bekam jetzt die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft GmbH (SGS) zu spüren. Die SGS wurde aktuell wegen „irreführender Werbung“ abge­mahnt, weil sie seit einigen Monaten auf ihrer Internetseite und in Werbebroschüren die Vermietung von 96 angeblich „barrierefreien“ Wohnungen in einem Stadtteil von Saarbrü­cken bewirbt. Die Abmahnung erfolgte auf Initiative des Bun­desverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) der als anerkannter Verbraucherschutzverband für seine Mitglie­der und Verbraucher allgemein aktiv wurde.

Bereits im Mai hatten Vertreter des saarländischen Landesverbandes Selbsthilfe Kör­perbehinderter zusammen mit der Gesamtbehindertenbeauftrag­ten der Stadt Saar­brücken, Dunja Fuhrmann, sowie dem BSK-Experten für barriere­freies Bauen, Bernd Ei­chenseer, zwei Musterwohnungen in der beworbenen Wohnan­lage der SGS begut­achtet. Dabei wurden zahlreiche Mängel festgestellt, die nicht mit der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen) zu vereinbaren sind:

  • Stolperfallen im Sanitärbereich,
  • nur einseitige Umsetzbarkeit zur Toilette,
  • zu enger Flurbereich,
  • keine Möglichkeit der Fensteröffnung und kein Blick aus dem Fenster für Menschen im Rollstuhl aus Sitzposition,
  • keine Bedienung des Sicherungskastens aus Sitzposition sowie
  • eine Versperrung des Wohnbereiches beim Öffnen der Badezimmertür.

Barrierefrei, barrierearm, rollstuhltauglich oder seniorenfreundlich?

Für den BSK sind diese Wohnungen eindeutig Etikettenschwindel: „Der Begriff ,Bar­rierefrei’ ist in der DIN-Norm 18040 klar definiert. Wer damit wirbt, obwohl die ent­sprechenden Anforderungen nicht erfüllt sind, handelt unlauter“, betont Uwe Wag­ner, ehrenamtlicher Vorsitzender der Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland. Für ihn und sein Team sind auch Begriffe wie „barrierearm“, „rollstuhltaug­lich“ oder „seniorenfreundlich“ irreführend, da sie beim Verbraucher die Vorstellung von echter Barrierefreiheit wecken, die aber tatsächlich nicht gegeben ist. „Es fehlt hier an allen Ecken und Enden an barrierefreiem Wohnraum für Menschen mit Mobili­tätsproblemen. Wir haben ständig Anfragen von betroffenen Menschen nach barrie­refreiem Wohnraum“, stellt Wagner fest.

Für die Umbaumaßnahmen in den 96 Wohnungen auf dem Eschberg wurden zudem Fördergelder von mehreren Millionen bewilligt. „Mit diesem Geld hätte die SGS tat­sächlich barrierefrei nach der DIN-Norm bauen können. Diese Chance ist allerdings vertan. Die vielen Wohnungssuchende mit Behinderung in Saarbrücken müssen sich verschaukelt vorkommen“, ärgert sich Wagner.

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