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Bau- und Immobilienwirtschaft fordern Baustaatssekretär im BMUB

Bundesumwelt-,
Bundesumwelt-, Bundes­naturschutz-, Bundesbau- und Bundesreaktorsicher­heits-Ministerin Dr. Barbara Hendricks
  

(2.2.2014) Bauindustrie und Immobilienwirtschaft sprechen sich dafür aus, einen beamteten Staatssekretär für Bau- und Immobilienthemen in das Umweltministerium zu berufen. „Für die Bau- und Immobilienwirtschaft stehen im Verlauf der Legis­laturperiode wichtige Aufgaben an. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Bauen und Wohnen nicht allein auf Umweltthe­men reduziert werden“, sagt Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). „Mit der im Koali­tionsvertrag angekündigten Einführung einer Mietpreisbremse und der Beschränkung der Modernisierungsumlage sind Geset­zesvorhaben geplant, die Bau- und Immobilienwirtschaft emp­findlich treffen werden“, ergänzt Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). „Um un­nötige Auswirkungen dieser Gesetzesvorhaben auf den Woh­nungsbau zu verhindern, ist es essentiell, das Thema Bau im neuen Ministerium auch personell stark zu verankern. Der neue beamtete Staatssekretär sollte möglichst bald das Gespräch mit der Branche zu den genannten Themen aufnehmen.“

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, die Länder in die Lage zu ver­setzen, in angespannten Lagen Mieterhöhungen auf maximal 10 Prozent über der orts­üblichen Vergleichsmiete begrenzen zu können. Dieser Eingriff in den Markt birgt trotz zeitlicher Begrenzung und Ausnahmen für Neubauten die Gefahr, dass Investoren in Zukunft den deutschen Mietwohnungsmarkt meiden. Das könnte sich negativ auf den Neubau und damit auch auf die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten ei­niger Großstädte auswirken.

Zudem beschlossen die Koalitionäre eine Reduzierung der bisher möglichen Mieterhö­hungen nach Modernisierungsmaßnahmen von 11 auf 10 Prozent und die Befristung der Erhöhung bis zur Amortisation der entstandenen Kosten. Die Bauwirtschaft und das Handwerk werden unter der zurückgehenden Investitionsneigung in Folge dieser Regelung leiden. Aus Sicht der Bau- und Immobilienwirtschaft sollte weiterhin gelten: Wer seine Wohnungsbestände umfassend ertüchtigt, muss auch dauerhaft von der damit verbundenen Wertsteigerung profitieren können.

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