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Leitfaden des Landes Baden-Württemberg für die nachhaltige Beschaffung

(15.6.2014) Ob Bürobedarf, Baumaterialien oder Kantinenbe­trieb - wie Kommunen künftig umweltfreundliche und fair ge­handelte Produkte bei Ausschreibungen berücksichtigen kön­nen, erklärt ein neuer Leitfaden des Landes Baden-Württem­berg zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Kommu­nen. Er wird herausgegeben von der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg so­wie dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und wurde vom Öko-Institut erstellt. Der Leitfaden beschreibt die Schritte, die Behörden gehen kön­nen, um Nachhaltigkeitskriterien und soziale Standards beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen umzusetzen.

Laut Jens Gröger, Projektleiter am Öko-Institut, erläutert der Leitfaden „die vergabe­rechtlichen Möglichkeiten und gibt konkrete Hinweise, wie die Anforderungen an nach­haltige Produkte und Dienstleistungen formuliert werden müssen.“ Dazu wird anhand von Praxisbeispielen aus Kommunen gezeigt, was machbar ist. Außerdem erstellte das Öko-Institut im Rahmen des Projektes fünf Wegweiser für die Produktgruppen Papier, Reinigungsdienstleistungen, Arbeitskleidung, Natursteine und Sportbälle, die detailliert Kriterien für Ausschreibungen kommunaler Auftraggeber listen.

Nachhaltigkeit in den Kommunen verankern

Mit anderen Bundesländern gilt Baden-Württemberg als Vorreiter auf dem Gebiet der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. So hat das Bundesland in seiner Nachhaltig­keitsstrategie Ziele festgeschrieben und konkrete Unterstützungsangebote für das nachhaltige Handeln auch von Kommunen etabliert. Die Entwicklung von Arbeitshilfen für den umwelt- und sozialverträglichen Einkauf kommunaler Behörden ist dabei ein Baustein.

Für die Umsetzung in der jeweiligen Kommune empfiehlt das Öko-Institut verschiedene Schritte:

  • Zunächst sollten die Verantwortlichen ein eigenes Leitbild entwickeln, in dem Ziele für nachhaltiges Handeln festgeschrieben werden.
  • Dann sollte das eigene Beschaffungsportfolio nach Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne von Umwelt- und Sozialstandards untersucht werden.
  • Schließlich sollen jene Produkte und Dienstleistungen anhand von Nachhaltig­keitskriterien beschafft werden, die einen besonders großen Effekt haben.

Bei vielen Produkten und Dienstleistungen beginnt die Entscheidung für eine nachhal­tige Alternative bereits bei der Festlegung des Auftragsgegenstandes:

  • Beispielsweise kann eine Kommune bei der Beschaffung von Kopierpapier aus­schließlich auf 100 Prozent Recyclingpapier setzen.
  • Bei der Bestückung von Veranstaltungen werden nur Angebote für fair gehan­delte und biologisch erzeugte Lebensmitteln zugelassen.
  • Bei der Suche nach einem Stromlieferanten fragt der Auftragsgegenstand direkt nach Ökostrom und schließt damit Kohle- oder Atomstrom aus.

Für die Beschaffung müssen konkrete ökologische und soziale Kriterien festgelegt wer­den. Ökologische Kriterien können beispielsweise sein:

  • die Begrenzung des Energieverbrauchs,
  • die Vermeidung von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen im Produkt oder bei der Herstellung,
  • ein ressourcenschonender Materialeinsatz durch die Nutzung von Recyclingma­terialien,
  • Langlebigkeit der eingekauften Produkte (sind sie reparierbar, gibt es Ersatz­­teile?),
  • eine recyclinggerechte Konstruktion,
  • geringe Geräuschemissionen sowie
  • die Höhe der CO₂-Emissionen bei Herstellung und Nutzung.

Verschiedene Produkte, z. B. Kaffee oder Sportbälle, erfordern - um dem Anspruch nachhaltigen Handelns gerecht zu werden - die Formulierung sozialer Kriterien. Hier­zu gehören ...

  • die Bezahlung von Mindestlöhnen,
  • die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern und
  • das Einhalten von Tarifverträgen ebenso, wie
  • die Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die z. B. das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit beinhalten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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