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Verbände: „Mieterstromgesetz weitgehend wirkungslos“

(30.7.2018) Vor einem Jahr trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in Kraft. Dadurch sollten die Bedingungen für die Nutzung von hauseigenem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern verbessert und der Ausbau der Solarenergie auf/an Wohngebäuden vorangetrieben werden. Gleichzeitig sollten auch die Mieter von Kostenvorteilen dieses Modells profitieren.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes ist Ernüchterung eingetreten: In den ersten zehn Monaten ...

  • wurden lediglich 3,3 MWp mit Mieterstromanlagen zugebaut - 500 MWp pro Jahr wären allerdings förderfähig - bzw.
  • gerade einmal 125 Projekte realisiert.

Zehn Verbände - darunter der Deutsche Mieterbund, der BSW-Solar, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland - fordern deshalb u.a., die Hürden für private Vermieter abzubauen, ihre Mieter mit selbst erzeugter erneuerbarer Energie zu versorgen. Beispielsweise könnten doch Vermieter die Stromkosten - vergleichbar der Wärme über die Heizkostenverordnung - mit den jährlichen Betriebskosten abrechnen.

Befragung aus dem April 2017(!)
Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick: 66 Prozent der befragten Mieter können sich vorstellen, Mieterstrom zu beziehen. Lediglich jeder sechste Mieter würde sich gegen Mieterstrom entscheiden. (Grafik © LichtBlick SE)

„Investitionen in eine lokale grüne Stromversorgung bestehender Mehrfamilienhäuser müssen sich endlich lohnen und die Mieter müssen langfristig von stabilen und günstigen Strompreisen profitieren“, fordert beispielsweise Gerold Happ. „Damit würde ein großer Beitrag für die Energiewende im vermieteten Gebäudebestand geleistet, ohne die Mieter schlechter zu stellen“, fasst der Bundesgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland die Vorteile einer Stromkostenverordnung zusammen.

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