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BSW kritisiert Kürzung der PV-Förderung auf Gebäuden: „Anschlag auf die Energiewende“

(4.11.2018) Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) übt scharfe Kritik an den jüngsten Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gebäuden auf einen Schlag um rund 20% zu kürzen. Die Pläne lassen sich aus dem jüngsten Referentenentwurf (vom 1.11.) zum Energiesammelgesetzes herauslesen und sollen bereits zum Jahreswechsel 2019 in Kraft treten.

Für BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sind die Kürzungspläne überzogen und nicht nachvollziehbar: „Die geplanten Einschnitte bei der Solarenergie sind ein Anschlag auf die Energiewende. Eine so hohe Förderkürzung mit so kurzer Vorwarnung greift tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen. Das könnte in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen.“ Der BSW fordert deshalb, die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung das völlig falsche Signal: „Die geplanten Einschnitte treffen einen der wichtigsten Motoren der Energiewende: Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die oft von Bürgerhand und vom Mittelstand bezahlt und installiert werden. Eine zentralisierte Energiewende wird aber schon an der fehlenden Akzeptanz scheitern. Unter diesen Vorzeichen wird weder ein Ausstiegspfad aus der Kohleverbrennung, geschweige denn eine Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien zu machen sein“, so Körnig.

Rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung sei von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen - nämlich das PV-Anlagensegment mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowattpeak auf Gebäuden. Die in den letzten Monaten verzeichnete erfreuliche Marktentwicklung genau dieses Marktsegments sorgte nach Daten der Bundesnetzagentur erst dafür, dass 2018 das erste Mal seit fünf Jahren das - ohnehin niedrige - Zubauziel der Bundesregierung erreicht werden dürfte. Körnig: „Diese erfreuliche Entwicklung gilt es zu stärken und nicht abzuwürgen!“ Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine maßvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in §49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben hätte.

Auch noch: Deutschland wird seine Klimaschutzziele wohl nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO₂-Emissionen vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht. Körnig: „Überzogene Fördereinschnitte stehen diesem Ziel ebenso im Wege wie der 52-Gigawatt-Förderdeckel, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werden dürfte. Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits noch erforderliche EEG-Marktprämien zu schnell kappen.“

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