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EEG 2021 - Zustimmung und Kritik

(6.1.2021) Der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 die von Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Damit soll nach Willen den Bundesregierung der Weg für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende bereitet werden.

Das neue EEG trat am 1. Januar 2021 in Kraft und regelt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien neu. Es legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden sollen, damit das  Ziel „65% Erneuerbare Energien bis 2030“ erreicht werden kann. Dazu soll jährlich im Rahmen eines Monitoringprozesses überprüft werden, ob die Erneuerbaren Energien tatsächlich in der gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden. Das neue EEG 2021 schafft zudem die Instrumente, um jederzeit kurzfristig nachsteuern zu können, wenn sich Hemmnisse abzeichnen. Zugleich werden die Förderbedingungen für die einzelnen Energien neu geregelt:

  • Im Interesse der Akzeptanz können sich die Kommunen an Windanlagen finanziell beteiligen.
  • Bei der Photovoltaik wird der sogenannte „atmende Deckel“ neu geregelt.
  • Der Mieterstrom gewinnt an Attraktivität.
  • Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert: so kann künftig zwischen Ausschreibung und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung gewählt werden.
  • Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wird gestärkt und vereinfacht.
  • Die Anforderungen an die Digitalisierung werden weiterentwickelt.

Solaranlagen, die nach 20jähriger Förderung aus der Förderung fallen, wird zudem eine unbürokratische und einfache Lösung versprochen, damit sie weiterbetrieben werden können. Windenergieanlagen an Land, deren Förderzeitraum ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft. Dazu ist noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich.

BSW Solar: „Etwas Licht, zu viel Schatten“

Das EEG 2021 bezeichnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) als eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Das von der Bundesregierung zugelassene Ausbautempo bei der Solartechnik sei nicht einmal halb so schnell wie von zahlreichen Wissenschaftlern für notwendig erachtet. Die Gesetzesnovelle verschlechtere zudem die Investitionsbedingungen für gewerbliche Solardachbetreiber teils erheblich. Von der Gesetzesreform profitieren würden insbesondere kleinere solare Prosumer, Solarpioniere und Investoren größerer Solarparks.

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erinnert daran, dass Wissenschaftler und Marktforscher zur Umsetzung der Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke seit Jahren ein Photovoltaik-Ausbautempo von mindestens 10 Gigawatt (GW) für erforderlich halten. Das EEG 2021 sieht hingegen einen jährlichen Zubau von nicht einmal 5 GW vor. „Wenn die Bundesregierung dieses Versäumnis nicht schnell korrigiert, provoziert sie zwangsläufig eine klimapolitisch untragbare Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke,“ konkretisiert Herr Körnig.

Kein Verständnis hat der BSW auch für die Einschränkung der Fördermöglichkeiten mittelständischer Gewerbedächer: Nur noch für max. 50% der erzeugten Strommenge erhalten Betreiber neuer Solarstromanlagen mit vergleichsweise geringem eigenen Stromverbrauch künftig eine Marktprämie. Alternativ müssen Projektierer von Solardächern mit einer Leistung von über 300 Kilowattpeak zuvor erfolgreich an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen. „Ein Großteil ungenutzter Gewerbedächer wird damit vorerst nicht für die Sonnenstromernte und den Klimaschutz erschlossen“, fasst der BSW zusammen.

Erfreulich seien hingegen die erreichten Verbesserungen für private Verbraucher und das Kleingewerbe. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Der BSW fordert die Befreiung von der „Sonnensteuer“ seit vielen Jahren, seit 2018 hat er in dieser Frage auch Unterstützung von der EU erhalten und zuletzt eine entsprechend einvernehmliche Empfehlung aller Ministerpräsidenten erreicht. Herr Körnig stellt fest: „Dies ist ein wichtiger Durchbruch für Prosumer und erleichtert künftig beispielsweise den Betrieb von E-Autos und Wärmepumpen mit Ökostrom.“

Erleichtert zeigte sich der Bundesverband auch, dass der Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Altanlagen nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert werde. Auch für Mieterstromprojekte habe es auf Betreiben der SPD zumindest teilweise Fortschritte gegeben. „Wir brauchen dringend mehr Tempo und weniger Bürokratie“, schließt der BSW-Hauptgeschäftsführer seine Bewertung ab.

NABU kritisiert u.a. Anreize für das Verbrennen von Holzbiomasse

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger klagt: „Nur eine Woche nachdem die EU ein neues Klimaschutzziel beschlossen hat, verpasst die Bundesregierung die Chance, die passenden Ausbauziele für erneuerbare Energien in der EEG-Novelle zu setzen. Der Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Strommix im Jahr 2030 ist viel zu gering. Schlimmer noch: Das Wirtschaftsministerium hat den prognostizierten Verbrauch kleingerechnet. In der Konsequenz wird der Ausbau der erneuerbaren Energien noch weiter ausgebremst.“

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisiert zudem die zusätzlichen Anreize für das Verbrennen von Holzbiomasse: Im Gesetz ist eine höhere Förderung von aus Biomasse erzeugtem Strom vorgesehen; das jährliche Ausbauziel wurde von 200 auf 500 Megawatt gesteigert. Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung zudem die Verordnung zur Förderung für erneuerbare Wärme fertigstellen. Hier sind ebenfalls deutliche Anreize zur Nutzung von Holz als Energieträger vorgesehen.

Überdies wolle die Bundesregierung bis Ende 2020 im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes ein Förderprogramm für die Umstellung von Kohlekraftwerken auf Biomasse auf den Weg bringen. „Diese Gesetzes-Novelle wird dazu führen, dass noch mehr Holz in Kraftwerken verbrannt wird. Das ist in der Gesamtbilanz klimaschädigend und bedroht darüber hinaus Waldökosysteme. Diese Entwicklung ist absolut kontraproduktiv im Kampf gegen Klima- und Artenkrise“, so der NABU-Präsident. „Es gibt aber auch einen Lichtblick, denn immerhin werden kleine Aufdach-Photovoltaik-Anlagen bessergestellt. Auch der Weiterbetrieb von kleinen, alten PV-Anlagen auf Dächern wird ohne große Hürden möglich gemacht.“

dena sieht ihre Forderungen berücksichtigt

Die Deutsche Energie Agentur (dena) begrüßt viele Punkte der EEG-Novelle, auch wenn sich die Regierungskoalition auf einige tiefgehende Regelungen vorerst nicht einigen konnte. Denn immerhin seien im Rahmen eines Entschließungsantrags zentrale Forderungen der dena hinsichtlich der vier zentralen Aspekte für einen zukunftsfähigen Förderrahmen für erneuerbare Energien aufgenommen worden: „innovationsfördernd, marktnah, europäisch und entbürokratisierend“.

Hierzu zählen die besseren Rahmenbedingungen für einen marktgetriebenen Ausbau der Erneuerbaren durch Geschäftsmodelle wie z.B. Stromkaufvereinbarung (Power Purchase Agreement bzw. PPA). Der Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Markt über PPA wird auch im Entschließungsantrag eine wichtige Rolle beigemessen. Die bereits im „dena - MARKTMONITOR 2030: Corporate Green PPAs“ und von der Marktoffensive Erneuerbare Energien geforderten verbesserten Rahmenbedingungen für den Direktbezug von grünem Strom bieten die Chance für einen marktnahen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Auch mit der Ü-20 Regelung für Wind an Land stelle die Bundesregierung kurzfristig sicher, dass funktionstüchtige Anlagen nicht überstürzt vom Netz genommen werden und ausreichend Zeit haben, eine marktnahe Lösung wie die avisierten Ausschreibungen oder PPAs zu finden. Darüber hinaus wird das Repowering als erstbeste Option etabliert, um Flächenpotenziale optimal zu nutzen.

Weiterhin ist im Entschließungsantrag die von der dena geforderte Senkung der EEG-Umlage auf null enthalten. Es soll ein Konzept bis zum Jahr 2021/2022 erarbeitet werden, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mit Hilfe eines haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet. Um die notwendige Entbürokratisierung zu erreichen, wäre ein kompletter Wegfall der EEG-Umlage wie vorgeschlagen zielführender.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, kommentiert: „Die integrierte Energiewende bildet weiterhin die Grundlage für die erfolgreiche Transformation des Energiesystems. Daher ist es umso wichtiger, dass im EEG 2021 das Ziel verankert ist, im Stromsektor bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Hierfür gilt es den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Besonders für die Photovoltaik, aber auch für die Ausweitung des Mieterstroms, erwarte ich mir vom neuen EEG deutliche Impulse. Die Anhebung der Europäischen Klimaziele von 40 auf 55 Prozent CO₂-Reduktion ist ein wichtiges Signal für die nationale Klimapolitik. Daher ist die im Entschließungsantrag vereinbarte Anpassung der nationalen Ausbaupfade ein notwendiger und wichtiger Schritt. Grundsätzlich gilt es hierbei zu beachten, dass vor dem Hintergrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Umsetzung von Erneuerbare-Ener­gien-Projekte, insbesondere Wind, hier zeitnah klare Perspektiven für einzelne Technologien aufgezeigt werden müssen.“

In Anbetracht der Tatsache, dass im Rahmen des Green Deals die europäischen Klimaziele vor kurzem auf mindestens 55% bis 2030 angehoben wurden, nimmt sich die Bundesregierung die Zeit, um zu evaluieren, was dies konkret für die nationalen Ausbaupfade bedeutet. Aus Sicht der dena ist hier ein klares zeitnahes Signal bezüglich der angestrebten Ausbauziele für einzelne Technologien erforderlich.

Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass die Bundesregierung die Vorgaben der Er­neu­erbare-Energien-Richtlinie (EE-RL Art. 21 (3) und Art. 22) zum Thema Eigenverbrauch europakonform umsetzen wird und Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW im Umfang von 30 MWh von der EEG-Umlage befreit und somit den Eigenverbrauch stärkt.

Im Bereich des Mieterstroms sollen zukünftig auch Quartiersansätze ermöglicht werden und Mieterstrom von der Gewerbesteuer befreit werden. Diese Änderungen sind wichtige Impulse für weitere innovative Dach- oder fassadenintegrierte Anlagen. Problematisch in diesem Kontext sind allerdings die weiterhin hohen bürokratischen Hürden. Zu den fünf verschiedenen räumlichen Definitionen im Zusammenhang mit Mieterstrom kommt durch den unbestimmten Quartiersbegriff nun eine sechste hinzu.

Dass Betreiber von PV-Dachanlagen zwischen 300 und 750 kW zukünftig wählen können, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder aber für eine halbierte Festvergütung Eigenverbrauch nutzen können, macht den Markt insgesamt zwar flexibler für neue Geschäftsmodelle, allerdings besteht gleichzeitig die Gefahr ein funktionierendes nachfragegetriebenes Marktsegment auszubremsen.

BDEW: „Das EEG stößt an seine Grenzen“

Zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Positiv ist die vorgesehene Stärkung des Eigenversorgung: Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 30 kW Leistung sollen von Umlagen und Abgaben befreit werden. So haben Bürgerinnen und Bürger künftig eine verbesserte Chance, an der Energiewende durch Nutzung von Strom vom eigenen Dach teilzuhaben. Auch für ausgeförderte EEG-Anlagen kann so der weitere Betrieb gesichert werden.“

Auch wenn die finanzielle Beteiligung der Kommunen eine freiwillige Option des Windparkplaners geblieben ist, biete sie die Chance, Wertschöpfung in die Standortgemeinden der Windparks zu bringen. Zudem sei die EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff, der eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung aller Sektoren spielen wird, ein echter Fortschritt.

„Leider enthält der aktuelle Entwurf auch eine Reihe von deutlichen Verschlechterungen, dies gilt insbesondere für die Photovoltaik: Hier führt die Vielzahl der geplanten Neuregelungen zu einer Zersplitterung der PV-Förderung. An dieser Stelle ist die Novelle kein großer Wurf, sondern verliert sich im ,Kleinklein‘. Damit wird der notwendige ,Push‘ für die Solarenergie nicht erreicht. Hier muss deshalb nachgebessert werden: Die Ausschreibungsvolumina für die PV – vor allem für die Dachflächen - müssen erhöht und die Vergütung für kleine Dachanlagen ohne Eigenverbrauch insgesamt attraktiver ausgestaltet werden,“ fordert Frau Andreae.

Bei der Windenergie an Land werde die Chance vertan, die aus der EEG-Förderung herausfallenden Windenergieanlagen in den Markt zu integrieren. Durch die in der letzten Verhandlungsrunde noch beschlossene Anschlussvergütung von einem Cent über dem Marktwert und die Abnahmepflicht durch den Netzbetreiber würden die bereits in den Strommarkt integrierten Windanlagen dazu veranlasst, zurück in die Förderung zu wechseln. Das könne nicht Ziel des Gesetzgebers sein.

Anpacken sollte die Koalition auch das Thema „Nutzen statt Abregeln“: Selbst wenn die Stromnetze in Zukunft schneller ausgebaut würden, werde es mit einem starken Zubau von Erneuerbare-Energien-Erzeugungskapazitäten zu immer mehr Zeiträumen kommen, in denen die regenerative Stromproduktion den regionalen Strombedarf übersteigt. Die bislang auf das Netzausbaugebiet im Norden beschränkte Möglichkeit, regenerativen Strom im Falle einer Netzüberlastung mittels Power-to-Heat-Technologie in Form von Wärme zu speichern und zu nutzen, sollte auf ganz Deutschland ausgedehnt werden. Zudem müssen neben den Übertragungsnetzbetreibern auch die Verteilnetzbetreiber in diese Regelung eingebunden und neben der Kraft-Wärme-Kopplung weitere Technologien adressiert werden.

„Es ist bedauerlich, dass zu zentralen Punkten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bisher kein gemeinsamer politischer Wille entwickelt werden konnte. Das sollte im 1. Halbjahr 2021 in der von der Politik geforderten weiteren EEG-Novelle unbedingt nachgeholt werden. Dringend erforderlich sind auch Verbesserungen im Planungs- und Genehmigungsrecht, um die notwendige Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung voran zu bringen. Diese weiteren Anpassungen im EEG sind für eine entscheidende Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erforderlich,“ resümierte Frau Andreae.

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