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Europäische Kommission genehmigt KWKG 2020

(6.6.2021) Die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Kraft-Wärme-Kopp­lungs­ge­set­zes (KWKG 2020) wurde jetzt auch von der Europäische Kommission abgesegnet. Damit kann das KWKG 2020 im Umfang der Genehmigung angewendet werden.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist mit der Genehmigung des KWKG 2020 eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesektor von der EU-Kommission bestätigt worden. Das KWKG 2020 flankiert den Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Kohleverstromung und entwickelt die Förderbedingungen für die Technologie der Kraft-Wär­me-Kopplung weiter.

Mit der Genehmigung besteht nun Rechtssicherheit hinsichtlich wichtiger Neuerungen des KWKG wie beispielsweise dem Kohleersatzbonus, der die frühzeitige Stilllegung von kohlebefeuerten Kraftwerken und deren Ersatz durch hochmoderne Gaskraftwerke anreizt. Aber auch die Anwendbarkeit der Fördersätze, der Flexibilitätsanreize oder des Wärmebonus für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung sind mit der beihilferechtlichen Genehmigung bestätigt.

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