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Güteüberwachte Nagelplattenprodukte überspannen bis zu 35 m


  

(21.10.2019) Um in Tierställen, Lagerhallen oder Verkaufsräumen störende Stützen und Innenwände weitestgehend zu vermeiden, entscheiden sich Planer gerne für freigespannte Dachtragwerke. So lassen sich etwa mit Nagelplattenbindern Distanzen von bis zu 35 m ohne Stützen überspannen. Über die Einhaltung von Qualitätsstandards wacht hier die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte, die sowohl die fachgerechte Herstellung als auch die Montage auf der Grundlage der RAL-Richtlinien kontrolliert.

Äußeres Erkennungszeichen für die kontrollierte Qualität ist das RAL-Gütezeichen 601 „Nagelplattenprodukte“. Es wird von der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (GIN) als zuständiger Stelle sowohl für die Herstellung als auch für die Montage von Nagelplattenbindern vergeben, sofern das betreffende Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllt. Grundlage der akribischen Qualitätssicherungsmaßnahmen bilden turnusmäßige Eigen- und Fremdüberwachungen in den Betrieben. Hinzu kommt die Überprüfung montierter Binderkonstruktionen auf der Baustelle.

Foto © GIN 

In Deutschland gibt es derzeit gut 80 Hersteller von Nagelplattenbindern, rund zwei Drittel von ihnen - genau 52 - sind Mitglieder in der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte bzw. im Interessenverband Nagelplatten. Während es bei den vom GIN begleiteten Unternehmen in puncto Gütesicherung kaum Probleme gibt, betrachtet man in der Geschäftsstelle des Branchenverbandes nicht gütegesicherte Binderkonstruktionen mit einigem Unbehagen: „Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu ergreifen, kostet Geld, das qualitätsbewusste Hersteller auf den Gestehungspreis aufschlagen müssen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Bei Anbietern hingegen, die es mit der Gütesicherung nicht so genau nehmen, fällt dieser Aufschlag weg. Den Verlockungen des vermeintlich niedrigeren Preises sollte man als Auftraggeber tunlichst nicht erliegen. Denn an der Sicherheit zu sparen, ist ein Spiel, auf das sich Bauherren und Bauunternehmen besser nicht einlassen. Gütegesicherte Nagelplattenbinder, die zum Bau von Supermärkten, landwirtschaftlichen Zweckbauten, Werkstätten, Lagerhallen und Wohnhäusern zum Einsatz kommen, erfüllen alle Anforderungen, die das RAL-Institut und die Satzung der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte vorgeben. Das ist in der Regel deutlich mehr, als der Gesetzgeber verlangt“, stellt GIN-Geschäftsführer Thomas Schäfer fest.

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