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10-Punkte-Plan für mehr Modernisierungstempo

(16.10.2023) Die Spitzenverbände der Heizungsbranche BDH und ZVSHK haben Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck einen 10-Punkte-Plan für mehr Tempo bei der Heizungsmodernisierung überreicht. Die Übergabe fand im Rahmen der Deutschen Wärmekonferenz am 10. Oktober 2023 in Berlin statt.

v.l.n.r.: Michael Hilpert, Präsident ZVSHK, Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Jan Brockmann, Präsident BDH 

BDH-Präsident Jan Brockmann wies bei der Übergabe des Papiers daraufhin, dass die Heizungsindustrie für das Jahr 2023 zwar ein historisch gutes Ergebnis erwartet. Dies sei jedoch eine Momentaufnahme, die von Vorzieh- und Sondereffekten geprägt sei, so der Präsident weiter. Tatsächlich seien die Menschen durch die langwierige und öffentlich geführte Debatte rund um das GEG weiter verunsichert. Zudem sorge die allgemeine wirtschaftliche Situation für Zurückhaltung bei Heizungsmodernisierungen. Laut einer internen Verbandsumfrage erwarte ein Großteil der im BDH organisierten Unternehmen für das erste Quartal 2024 eine deutliche Marktabschwächung. 

Der 10-Punkte-Plan:

  1. Anhebung der max. förderfähigen Investitionskosten im BEG für die erste Wohneinheit auf mindestens 45.000 Euro pro Modernisierungsfall.
  2. Gewährung eines erhöhten Geschwindigkeitsbonus von 30 % mit einer konstanten Degression von 3 Prozentpunkten ab dem Jahr 2025, auch für nicht selbstgenutztes Wohneigentum sowie für Gasheizungen, die ein Alter von 20 Jahren noch nicht erreicht haben.
  3. Berücksichtigung und Anrechnung aller notwendigen Investitionen für den Einbau und den effizienten Betrieb neuer Heizungen in den förderfähigen Investitionskosten, insbesondere auch energieeffiziente Pumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie dezentrale KWK.
  4. Förderung von kompakten Hybridwärmepumpen und Effizienzmaßnahmen wie Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Pumpentausch (BEG EM) sowie Streichung der Kombinationspflicht für Biomasseheizungen als Fördervoraussetzung.
  5. Sofortige Umsetzung der BEG-Förderkulisse mit Wahlmöglichkeit für die Haushalte zwischen altem und neuem Förderregime.
  6. Im Havariefall auch nachträgliche und unbürokratische BEG-Antragstellung ermöglichen („Speed-Antragsverfahren“).
  7. Zinsgünstiges GEG-Investitionsprogramm der KfW, insbesondere auch für Rentner und finanziell schwächere Haushalte.
  8. Solange keine verbindliche kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen ab 01.01.2024 Rechtssicherheit und Bestandsschutz für die dezentrale Heizungsmodernisierung garantiert werden. Kein Zwang zur Nachjustierung, sondern bundesweite Aufklärungsarbeit, damit Investitionen nicht bis zur Umsetzung
    kommunaler Wärmepläne aufgeschoben werden.
  9. Entlastung der Wärmepumpentarife von staatlichen Preisbestandteilen durch eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7%, eine dauerhafte Reduktion der Energiesteuer auf das europarechtliche Minimum und die Einführung lastvariabler Tarife in Verbindung mit dem Smart Meter Rollout.
  10. Beseitigung von fachlichen und administrativen Hemmnissen beim Anschluss von Wärmepumpen an das Stromnetz, sodass z.B. auch Heizungsbauer mit Zusatzqualifikation Wärmepumpen an das Netz anschließen können.

 

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