Bundesregierung beschließt (endlich) die Einführung von Energieausweisen
(26.4.2007; upgedatet am 11.6.2007) Die Bundesregierung hat am 25. April die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen - damit wird nunmehr die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt: Demnach soll der Ausweis ab 2008 schrittweise eingeführt werden. Mieter sowie Haus- respektive Wohnungs-Käufer erhalten dann eine hoffentlich verständliche Ahnung bezüglich der zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten.
Mit der EnEV wird endlich die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht überführt - was eigentlich bereits Anfang 2006 in allen 24 EU-Mitgliedsstaaten geschehen sein sollte (siehe Gezackere um den Energiepaß).

Wie Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee richtig einschätzt, wird mit der Änderung der Energieeinsparverordnung Neuland betreten. Gleichwohl verspricht er: „Der Energieausweis bringt mehr Transparenz in den Immobilienmarkt. Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck bekommen, welche Nebenkosten auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium. Energieeffiziente Gebäude sind damit klar im Vorteil. Wer bislang sein Haus nicht gedämmt hat, verschenkt nicht nur bares Geld, sondern schadet auch dem Klima. Mit dem Energieausweis für Gebäude kommt nun der energetische Fingerabdruck für Häuser“
Bundesminister Michael Glos ist sich sicher, dass der sparsame und effiziente Umgang mit Energie die unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und kostengünstige Energieversorgung ist: „In gleichem Maße werden auch Ressourcen und Klima geschont. Die jetzige Novelle der EnEV geht einen weiteren Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken. Die künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzen einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Mit den Neuregelungen wird die EnEV zu einem zentralen Element der Energieeffizienz- und der Klimapolitik der Bundesregierung weiterentwickelt.“
Und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel fügte an: „Der Gebäudebereich ist von zentraler Bedeutung für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Jede unterlassene energetische Sanierung eines Gebäudes belastet über Jahrzehnte unnötig die Klimabilanz und die Kasse seiner Bewohner. Der vom Kabinett beschlossene Energieausweis auch für den Gebäudebestand macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter erstmals zu einem zentralen Marktfaktor. Die mit dem Ausweis verbundenen Modernisierungsempfehlungen geben konkrete Hinweise zur Energieeinsparung. Der Energieausweis regt damit in besonderem Maße zum "Mitdenken" und "Mitmachen" an.“
Nach der künftigen Verordnung ...
- können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden.
- Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind.
- Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.
- Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.
Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis
am 1. Januar 2008 Pflicht , für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für
Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009. Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und
fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung
des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im
Einzelfall erforderlich sein. Der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum
Gebäude zur Verfügung stellen.
Formulare / Vordrucke zum Energieausweis im PDF-Format (Stand 2007!):
- Energieausweis für Wohngebäude
- Energieausweis für Nichtwohngebäude, komplett
- Aushang Nichtwohngebäude: Bedarf und Verbrauch
- Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis
Update: Bundesrat stimmte am 8.6.2007 EnEV mit Änderungen zu
Am 8.6. hat der Bundesrat der EnEV mit mehreren Änderungen zugestimmt. Die Bundesregierung kann jetzt alle Änderungen annehmen. Dann kann die EnEV zügig in Kraft treten. Erscheint ihr aber nur eine einzige Empfehlung nicht annehmbar, dann ist die ganze Verordnung gescheitert. Einige Beschlussempfehlungen der Ausschüsse vom 29. Mai waren juristisch bzw. politisch brisant. Offensichtlich wurde aber hinter den Kulissen noch vermittelt und von der Regierung nicht annehmbare Empfehlungen fallen gelassen - siehe Beitrag vom 11.6.2007.
Geht es eigentlich nicht schneller?
- In Deutschland sind im Juli 2005 die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Energiepasses mit der Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) gelegt. Nun fehlten nur noch die Ausführungsbestimmungen und Richtlinien für den Energiepass. Sie sollten mal bis 1. Januar 2006 vorliegen und in Kraft getreten sein.
- Wegen der Bundestagswahlen und der langwierigen Koalitionsverhandlungen wurde der 1. Januar 2006 allerdings zunächst bis ins späte Frühjahr 2006 und schließlich bis Ende 2007 verschoben.
- Immerhin haben Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos aber am 7. April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung mit einem Optionsmodell in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben.
- Aber was hätten wir für eine Regierung, wenn eine Einigung nicht auch Widerspruch hervorrufen würde: Mitte Juni 2006 - immerhin mehr als 2 Monate nach Vorstellung des Optionsmodells - monierte Umweltminister Sigmar Gabriel in einem Brief an die beiden Kollegen, ihr Ansatz sei "zur Bewertung der Gesamteffizienz eines Gebäudes völlig ungeeignet".
- Am 24. Oktober 2006 findet die Koalition abermals einen Kompromiss, dem dann ...
- ... erst wieder ein halbes Jahr später von der Bundesregierung zugestimmt wird.
siehe auch für weitere Informationen:
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
- Energie sparen - Ratgeber für Heizkosten, Pumpen, Modernisierung
- Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. Gebäudeenergieausweis - aktueller Stand
- Neue Regeln für Energieausweise ab 1. Mai 2021 (19.1.2021)
- Was sich beim Energieausweis durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ändert (1.11.2020)
- Energieausweis 2.0: Energieberater für Weiterentwicklung des Energieausweises (5.12.2010)
- Bundesregierung ebnet den Weg zur Einführung von Energieausweisen (1.7.2007)
- Jahrbuch Energieeffizienz in Gebäuden 2007 (28.5.2007)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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