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Bundesrat stimmt EnEV mit Änderungen zu

(11.6.2007) Am 8.6. hat der Bundesrat der EnEV mit mehreren Änderungen zugestimmt. Die Bundesregierung kann jetzt alle Änderungen annehmen. Dann kann die EnEV zügig in Kraft treten. Erscheint ihr aber nur eine einzige Empfehlung nicht annehmbar, dann ist die ganze Verordnung gescheitert. Einige Beschlussempfehlungen der Ausschüsse vom 29. Mai waren juristisch bzw. politisch brisant. Offensichtlich wurde aber hinter den Kulissen noch vermittelt und von der Regierung nicht annehmbare Empfehlungen fallen gelassen.

Die wichtigsten Änderungsbeschlüsse - zusammengestellt von der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater - sind im Einzelnen (vergleiche mit Bundesregierung beschließt endlich die Einführung von Energieausweisen vom 26.4.2007):

  • Die Bedarfsausweispflicht für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 (§17) wurde von der Länderkammer bestätigt. Um herauszufinden, welcher Energieausweis jeweils Pflicht wird, stellt die Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater eine Auswahlhilfe bereit.
  • Allerdings wurde die Frist der Energieausweis-Wahlfreiheit bis zum 1. Oktober 2008 verlängert.
  • In §27 "Ausstellungsberechtigte für bestehende Gebäude" soll nach Auffassung des Bundesrats ergänzt werden, dass zur Erstellung von Energieausweisen und von Modernisierungsempfehlungen auch Personen berechtigt werden sollen, die nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind. Aus Regierungskreisen war aber schon vor der Bundesratssitzung zu hören, dass trotz der rechtlichen Problematik eines "gleitenden Verweises" auf Landesrecht dieser akzeptiert würde.
  • Auf Antrag des Bundeslandes Niedersachsen hat der Bundesrat der Ausschussempfehlung zugestimmt, den Ausstellerkreis auf Ausbaugewerke mit Zusatzausbildung zu erweitern.
  • Ergänzend zu §21 sollen auch Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer als der in §21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Fachrichtungen zur Ausweisausstellung für bestehende Wohngebäude berechtigt sein, die am 25. April 2007 eine Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks abgeschlossen haben.
  • Der Bundesrat stimmte auch der vorgeschlagenen Bußgeldbewehrung für die Fälle zu, in denen ein Energieausweis von einer unberechtigten Person ausgestellt wird.
  • Der Bundesrat hat gemäß der Ausschussempfehlung beschlossen, in §29 "Übergangsfristen für Energieausweise und Aussteller" die Fristen für Energieausweise um sechs Monate zu verschieben. Die erste Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, greift dann am 1. Juli 2008, die letzte am 1. Januar 2009, wie von der Wohnungswirtschaft gefordert. Für Nichtwohngebäude und "öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude" ist als Starttermin der 1. Juli 2009 vorgesehen.
  • Der Aufforderung an die Bundesregierung, zukünftig mindestens 20% des Endenergiebedarfs über erneuerbare Energien vorzuschreiben sowie das Anforderungsniveau der EnEV beim Primärenergiebedarfskennwert und bei den Bauteilanforderungen um 30% abzusenken, wurde von der Länderkammer nicht zugestimmt.

Die Änderungswünsche des Bundesrats bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettsentscheidung kann die neue EnEV im Bundesgesetzblatt kurzfristig verkündet werden. Bundesbauminister Tiefensee hat in einer Presseerklärung unmittelbar nach der Sitzung des Bundesrats begrüßt, dass der Bundesrat in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist, so dass momentan von einer Annahme der Änderungen auszugehen ist.

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