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HKI gegen Bevormundung im Rahmen des EEWärmeG

<!---->(10.2.2008) Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. setzt sich in einem wesentlichen Punkt für eine Änderung des geplanten Gesetzes zur "Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich" (EEWärmeG) ein: Der vorliegende Gesetzentwurf sieht unter §16 eine Ermächtigung der Gemeinden und Gemeindeverbände vor, Grundstücke gegen den Willen der Besitzer an ein Netz der öffentlichen Nah- und Fernwärmeversorgung anschließen zu können. Diesen Paragraphen fordert der HKI ersatzlos zu streichen.

"Die Ermächtigung zur Zwangsversorgung durch die Kommunen stellt eine unglaubliche Bevormundung des Bürgers dar, verzerrt den Wettbewerb und garantiert weder Vorteile für den Klimaschutz noch dient er der Energieeinsparung", so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, zur Begründung der Ablehnung dieser Passage des Gesetzentwurfs. "Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die ökologische und ökonomische Bilanz von Nah- und Fernwärmenetzen in Zukunft verschlechtern wird, da der Wärmebedarf durch Gebäudedämmung und die Nutzung der Solarthermie weiter abnimmt und somit die Verluste des Wärmenetzes anteilig zunehmen werden."

Häusliche Biomasse-Kleinstfeuerungsanlagen bleiben auf der Strecke

Häusliche Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen hingegen, die heute einen Anteil von 33 Prozent an den erneuerbaren Energien repräsentieren, wären in diesen Gebieten nicht mehr einsetzbar. Damit stehe das Gesetz nicht nur in krassem Gegensatz zu den Grundprinzipien der Marktwirtschaft - es konterkariere auch die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz, denen das EEWärmeG eigentlich dienen soll.

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