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Hansgrohe gibt im privaten Bereich Fünf-Jahre-Hersteller-Garantie

(9.9.2010) Mit Produkten von Hansgrohe soll der Verbraucher jetzt garantiert fünf Jahre auf der sicheren Seite sein: Die freiwillige Herstellergarantie des Bad- und Sanitärspezialisten aus dem Schwarzwald übertrifft die gesetzlich geforderten zwei Jahre Gewährleistung, die beispielsweise für Handbrausen, Waschtisch- oder Küchenarmaturen gilt, bei weitem. "Durch ein strenges Qualitätsmanagement schon während des Fertigungsprozesses achten wir genau darauf, dass nur hochwertige Ware unser Haus verlässt", erklärt Otto Schinle, Hansgrohe Vorstand und Geschäftsführer der Hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH, zur Garantiererweiterung.


Voraussetzung für die Geltendmachung der Garantie sind ...

  • die fachgerechte Installation und Wartung, etwa durch einen anerkannten Meister- oder autorisierten Fachbetrieb, sowie
  • der Einsatz der Produkte im privaten Bereich, sofern der Gebrauch gemäß Montageanleitung und Reinigungsempfehlung erfolgte.

Treten dennoch Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler auf, deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile oder den Komplettaustausch des schadhaften Produkts. Ist dieses nicht mehr lieferbar, bietet Hansgrohe Alternativprodukte an. Verschleiß- und Verbrauchsteile wie z.B. Batterien, Filter oder Dichtungen bleiben vom Garantieumfang ebenso ausgenommen wie zerbrechliches Material und Ausstellungsstücke.


Otto Schinle  

Käufer von Hansgrohe-Produkten haben dank dieser neuen Garantie-Regelung zusätzlich zu ihrem bisherigen Ansprechpartner aus dem Handel die Möglichkeit, ihre Rechte im Garantiefall direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Und das innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb des Hansgrohe-Produktes. Hansgrohe Vorstand und Geschäftsführer der Hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH Otto Schinle betont: "Mit der Fünf-Jahres-Garantie für Endverbraucher untermauern wir den hohen Qualitätsanspruch, für den Hansgrohe steht."

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