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EEW-Förderprogramm novelliert

(15.2.2024) Seit dem 15. Februar 2024 gilt die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft” (EEW). Das BAFA unterstützt im Auftrag des BMWK Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung und erneuerbare Energien für die Erzeugung von Prozesswärme investieren.

(Bild: AO, Baulinks) 

Bei der Novellierung der Richtlinie wurde das Förderprogramm an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurde die Praxiserfahrung der letzten Jahre genutzt, um das Förderprogramm noch besser auf die Bedürfnisse des Marktes auszurichten. Die vorgenommenen Änderungen konzentrieren sich vor allem darauf, die Antragstellung und -prüfung zu vereinfachen, um das Förderverfahren zu beschleunigen.

Wesentliche Neuerungen im Überblick:

  • Vereinfachung bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb
  • Einführung der Basisförderung bei Modul 4. Bei KMU wird der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne das Erstellen eines umfangreichen Einsparkonzeptes gefördert
  • zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus in Modul 4 für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff
  • Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Mio. Euro in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb

Ab sofort besteht die Möglichkeit, Förderanträge für die Zuschussvariante beim BAFA und für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss bei der KfW zu stellen. Transformationspläne und Teilnahmeanträge am Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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