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FörderGO: Neustart der Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden

(21.2.2022) Ab dem 22. Februar 2022 können bei der KfW wieder Anträge für Sanierungsmaßnahmen neu gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Foto © baulinks/AO 

Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und - bei Förderfähigkeit - genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.

Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit laut Bundeswirtschaftsministerien Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung - siehe zur Erinnerung auch „Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 endet Ende Januar 2022“ vom 21.11.2021.

In der vergangenen Woche (7. Kalenderwoche 2022)  hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rund 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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