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Pelletbranche sauer aufs Umweltbundesamt

(20.2.2022) Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 10. Februar seinen Bericht zu den Luftqualitätsgrenzwerten in Deutschland veröffentlicht. Demzufolge gab es 2021 keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte. Trotzdem zeigte sich UBA-Präsident Dirk Messner nicht zufrieden. Aus seiner Sicht sind die 20 Jahre alten Grenzwerte zu hoch und müssten überarbeitet werden, denn in den Städten würden zehntausende Menschen an den Folgen von Feinstaub sterben. Um die Luftreinheit zu verbessern, brachte Herr Messner u.a. einen Abschied vom privaten Heizen mit Holz ins Spiel.

Dieser Vorschlag ist nachvollziehbarerweise aus Sicht des  Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) „nicht nur mit Blick auf die Klimaschutzbemühungen des Bundes kontraproduktiv“. Er sei auch aus emissionstechnischer Sicht „undifferenziert“ und werde dem Entwicklungsfortschritt moderner Pelletfeuerungen nicht gerecht, wie die DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt-Menig betonte.

Pelletheizungen und Pelletkaminöfen beteiligen sich heute laut DEPV gerade einmal mit 0,3% an der bundesweiten Feinstaubbelastung (PM10; UBA 2020). Das UBA selbst habe auf die rückläufigen Mengen bei Feinstaub aus Holzfeuerungen in den letzten zehn Jahren hingewiesen. Diese Entwicklung werde sich aufgrund von Stilllegungsfristen für Kaminöfen weiter fortsetzen. Zur Erinnerung: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt diese Außerbetriebnahmen von alten Anlagen bereits, so dass keine zusätzlichen ordnungspolitischen Vorgaben benötigt werden.

Frau Schmidt-Menig erklärte in diesem Zusammenhang noch einmal, dass moderne, automatisch betriebene und vom Staat geförderte Holzfeuerungen heute so sauber wie noch nie seien. So würden die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 g/m³ Abluft vom Schornsteinfeger regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus seien in den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Förderung von Holzfeuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergehende Beschränkungen (0,015 g/m³ Abluft) vorgeschrieben. Der BEG-Innovationsbonus fordere gar eine Emission von unter 0,0025 g/m³, wofür heute alle Hersteller von Pelletkesseln im DEPV entsprechende Modelle anböten. „Das zeigt den großen, kontinuierlichen Entwicklungsfortschritt bei emissionsärmerer Technologie wie auch den eigenen Anspruch der Kesselhersteller bei Klimaschutz und Luftreinhaltung“, so Frau Schmidt-Menig.

Aus Sicht des DEPV, spielt die Holzenergie bei der Energiewende eine entscheidende Rolle. So würden in Deutschland rund zwei Drittel der eingesparten CO₂-Emissionen bei der Wärmeerzeugung durch moderne, automatisch betriebene, mit Holz und Pellets befeuerte Zentralheizungssysteme erbracht. „Ohne moderne Holzenergie ist die von der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 geplante Reduzierung der Treibhausgase aus Gebäuden keinesfalls möglich“, bekräftigte Frau Schmidt-Menig.

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