Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 endet Ende Januar 2022
(21.11.2021) Am 4. November hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)
darüber informiert, dass zum 1. Februar 2022 die Neubauförderung für das
Effizienzhaus/
Noch am 22. September hatte die Bundesregierung beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Mrd. Euro auf insgesamt bis zu 18 Mrd. Euro zu erhöhen - siehe Beitrag vom 28.9.2021. Gleichzeitig wurde aber auch vereinbart, die bestehende BEG-Fördersystematik hinsichtlich der Fördereffizienz zu überprüfen und anzupassen. So sollen künftig vorhandene Fördermittel gezielt eher dort eingesetzt werden, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten - und das ist die Sanierung, der nun die Förderung nach EH55 für den Neubau zum Opfer gefallen ist.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK)
... beispielsweise bewertet den angekündigten Förderstopp für das
Effizienzhaus/
Bereits bei der Verabschiedung des im Jahr 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sei laut BAK deutlich geworden, dass die gesetzlich gestellten Anforderungen an Neubauten zur Erreichung der Klimaziele unzureichend seien: Weder sei es gelungen, das GEG einfacher und handhabbarer für Bauherren, Planerinnen und Planer zu formulieren, noch sei mit dem Referenzhaus ein Gebäudestandard definiert worden, der sich am aktuellen technischen Status quo orientierte. Vielmehr sei unter dem Eindruck des Mangels an bezahlbarem Wohnraum den lautstark vorgetragenen Prognosen zu steigenden Baukosten Glauben geschenkt worden. Im Ergebnis habe man sich entschieden, das Anforderungsniveau des GEG bis mindestens 2023 auf dem Stand des Jahres 2014 zu belassen. Anstatt den eigentlich erforderlichen EH55-Standard zum gesetzlichen Mindeststandard zu machen, legte man sich darauf fest, diesen stattdessen großzügig zu fördern.
Förderung anstatt Forderung
Zuletzt entfiel der mit Abstand größte Anteil der deutschlandweit zugesagten Gebäudeförderung auf EH55-Neubauten. Hier wurde mit der Gießkanne gefördert, was eigentlich längst durch das GEG hätte gefordert werden sollen. Aus Sicht des Fördergeldgebers - aber auch des Steuerzahlers - ist es daher folgerichtig, dass hier nachjustiert wird. Zur Einhaltung der Klimaziele auf nationaler und EU-Ebene brauchen wir in der Neubauförderung schnellstmöglich eine Orientierung hin zu anspruchsvolleren Standards. Außerdem muss die Sanierungsrate massiv vorangetrieben werden. Denn hier ist der Hebel für die Einsparungen von Treibhausgasen besonders wirksam. Dass die vorhandenen und nicht unbegrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel künftig effizienter eingesetzt und dorthin gelenkt werden sollen, wo sie einen möglichst wirksamen Beitrag zur Emissionsminderung leisten, ist aus BAK-Sicht folgerichtig.
Schlechtes Timing und schlechte Signalwirkung
Negativ bewertet die BAK, dass die Einstellung der EH55-Neubauförderung derart überstürzt vorgenommen wird. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist mit der komplett novellierten Förderung systemischer Maßnahmen wie dem EH55 erst im Juli dieses Jahres an den Start gegangen. Dass weniger als ein Jahr später die EH55-Neubauförderung wieder eingestellt werden soll, ist alles andere als konsistent.
Neben der schlechten Signalwirkung befürchtet die BAK kurzfristig auch
einen Negativ-
- Es müssen entweder mehr Geld und mehr Planungsaufwand aufgebracht werden, um die ursprünglich als EH55 vorgesehenen Neubauten auf den geförderten EH40-Standard zu bringen,
- oder es werden die im Vergleich zum EH55 schwächeren und durch das GEG geforderten Mindeststandards umgesetzt. Dafür verzichtet man dann auf die staatliche Förderung.
Aus Sicht der BAK sollte die Einstellung der EH55-Neubauförderung bis zur geplanten Änderung des GEG und bis zu der durch das Klimaschutz-Sofortprogramm in Aussicht gestellten überfälligen Anhebung der gesetzlichen Neubaustandards verschoben werden. Für die Übergangszeit sollten die Förderbedingungen für den EH55-Neubaustandard überarbeitet werden. Denkbar wäre z.B., nur noch den ambitionierteren Standard der EH55 EE-Klasse zu fördern und den Förderbetrag abzuschmelzen. Außerdem sollte der Gesetzgeber garantieren, dass die neuen Förderbedingungen über einen langen Zeitraum gültig bleiben und kurzfristige Änderungen ausgeschlossen sind.
Die Bundesingenieurkammer
... bedauert die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die
Neubauförderung des Effizienzhauses 55 einzustellen. Auch BIngK-Präsident
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp befürchtet, dass die hohen Anforderungen an den
baulichen Wärmeschutz ein Energiehaus/
Auch wenn eine Erhöhung der Energieeffizienzstandards zur Erreichung der Klimaschutzziele aus Sicht der Bundesingenieurkammer dringend erforderlich sei, wirke sich eine derart kurzfristige Änderung kontraproduktiv auf das Planen und Bauen aus. Die Planungssicherheit für Bauherren und Planende werde dadurch erheblich beeinträchtigt, das Bauen gehemmt und verzögert. Sinnvoll wäre eine Änderung der Förderstandards im Zusammenhang mit einer entsprechenden Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Wegfall der Förderung zu diesem frühen Zeitpunkt komme daher zur Unzeit.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Bundesarchitektenkammer (BAK)
- Bundesingenieurkammer (BIngK)
- Brandbrief von 15 Verbänden: Einbruch bei Gebäudesanierungen gefährdet Klima, Jobs und sozialen Frieden (21.7.2023)
- FörderGO: Neustart der Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden (21.2.2022)
- Halbes Einlenken nach BEG-Förderstopp: förderfähige Altanträge können genehmigt werden (1.2.2022)
- Reaktionen auf den Förderstopp von BMWK, BMWSB und BMF (26.1.2022)
- Von jetzt auf gleich: Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt! (24.1.2022)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- „Zu viele Regelungen behindern den Klimaschutz!“ (Bauletter vom 7.11.2021 )
- Studie: Förderung schuld an starkem Preisanstieg bei Dämmstoffen (17.10.2021)
- Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (28.9.2021)
- Neue Fördermittel-Broschüre von Isover (28.9.2021)
- Halbzeit 2021: Mehr als 2,7 Mrd. Euro für energetische Sanierung bewilligt, 610 Mio. Euro ausgezahlt (1.8.2021)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (5.7.2021)
- Kosten für die Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (9.5.2021)
siehe zudem:
- Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Architektur bei Baubuch / Amazon.de