Minister Habecks Eröffnungsbilanz Klimaschutz
Robert Habeck (Foto © BMWi / Susanne Erikssin)
(18.1.2022) Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat am 11.1.2022 seine „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ vorgelegt. Damit wollte er aufzeigen, wo Deutschland bei den einzelnen Handlungsfeldern steht. Das gilt sowohl für die Klimaziele in den verschiedenen Sektoren als auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau. Die Eröffnungsbilanz zeigt, wie weit der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liegt.
Robert Habeck kommentierte: „Die Eröffnungsbilanz Klimaschutz zeigt: Wir starten mit einem drastischen Rückstand. Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Es ist absehbar, dass die Klimaziele der Jahre 2022 und 2023 verfehlt werden. Aber wir unternehmen alle Anstrengungen, um den Rückstand wettzumachen. Hierzu müssen wir die Geschwindigkeit unserer Emissionsminderung verdreifachen und deutlich mehr in weniger Zeit tun.“
Der Minister erinnerte noch einmal daran, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein will und bis 2030 der Anteil Erneuerbarer Energien auf 80% gesteigert werden soll. Die Arbeit dafür habe begonnen. Die prioritären Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen würden jetzt „aufs Gleis gesetzt“ - ein erstes Klimaschutz-Paket komme bis Ende April, ein zweites im Sommer. Ziel des Klimaschutz-Sofortprogramms sei es, alle Sektoren auf den Zielpfad zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Damit dies gelinge, werde die Bundesregierung die Erstellung und Umsetzung des Programms konsequent vorantreiben.
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck machte deutlich: „Das alles ist eine Mammut-Aufgabe. Und es wird einige Jahre dauern, bis wir die Erfolge sehen werden. Aber das, was wir jetzt machen, legt die Grundlage dafür, Klimaschutz und Wohlstand zusammenzubringen.“
Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitnah vorlegen wird, gehören unter anderem:
EEG-Novelle
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weichen für 80% erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 gestellt werden. Dafür will die Regierung die Ausschreibungsmengen erhöhen. Die technologiespezifischen Mengen würden anwachsend ausgestaltet - von Anfang an von einem sehr ambitionierten Niveau ausgehend. Dabei werde ein Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 bis 750 TWh) unterstellt, also 715 TWh. Es soll dabei der Grundsatz verankert werden, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.
Solarenergie
Die Regierung will die Solarenergie mit einem Solarbeschleunigungspaket entfesseln. Das Solarbeschleunigungspaket werde ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen beinhalten, um die Solarenergie deutlich voranzubringen. Hierzu zählten u.a. ...
- eine Verbesserung beim Mieterstrom,
- die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und
- eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien.
Zudem soll gesetzlich das neue Ziel umgesetzt werden, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie zu nutzen sind. Bei gewerblichen Neubauten werde Solarenergie verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel.
Windenergie
Kurzfristig sollen Flächenpotenziale für Wind an Land erschlossen und mit einem Wind-an-Land- Gesetz der Ausbauprozess beschleunigt werden. Die Regierung will die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren reduzieren und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit des Windausbaus mit militärischen Interessen umsetzen. Hier würden große Flächenpotenziale schlummern. So seien allein im Bereich Funknavigation und Drehfunkfeuer 4 bis 5 GW Leistung möglich. Zusätzlich gebe es ein Potenzial von 3 bis 4 GW Leistung im Bereich militärischer Belange. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz sollen sich zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren, der Windenergieausbau mit dem Artenschutz versöhnen und die Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen lassen.
Senkung des Strompreises
Es soll die Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen geschaffen werden. Vor allem im Vergleich zu fossilen Energieträgern soll Strom günstiger werden. Die Regierung will Wärmepumpen und E-Mobilität attraktiver machen und die Sektorkopplung voranbringen. Deshalb soll ab 2023 die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanziert werden, um Verbraucher bei den Stromkosten zu entlasten.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sollen zudem die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz überführt werden, um der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen.
Klimaschutzverträge mit der Industrie
Die Regierung will die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie schaffen. Für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren benötigt die Industrie einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen. Durch dieses Instrument wird sich die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Produktionsverfahren früher einstellen und die Kosten werden für die Unternehmen planbarer.
Wärmestrategie
Auch in der Wärme strebt der Bundeswirtschaftsminister einen sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien an: Bis 2030 sollen 50% der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Energieeffizienz wird als zweite Säule angegangen, daher will die Regierung für das optimale Zusammenspiel beider Instrumente eine neue Gebäudestrategie „Klimaneutralität“ erarbeiten. Die Regierung will den Klimaschutz im Gebäude entscheidend voranbringen und sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung sowie die Dekarbonisierung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Dafür soll die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft gesetzt und ihre Finanzierung aufgestockt werden.
Gebäudestandards und -förderung
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine verlässliche Planungsgrundlage für Investitionen geschaffen werden. Damit sollen Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausgerichtet werden. „Wir setzen so die Vereinbarung im Koalitionsvertrag um, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben wird,“ erklärte Minister Habeck. So sollen Fehlinvestitionen verhindert werden, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude werde parallel zügig angepasst; sie soll die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.
Wasserstoffstrategie
Die Bundesregierung will bestehende Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie anpassen, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln. Hierfür sollen die Nationale Wasserstoffstrategie noch in diesem Jahr überarbeitet und zusätzliche Förderprogramme auf den Weg gebracht werden.
Minister Habeck betonte am 11.1.2022, dass dies nur eine erste Auswahl der geplanten Projekte gewesen sei. Derzeit werde geprüft, welche weiteren Maßnahmen schnell auf den Weg gebracht werden könnten. Zudem sollen weitere Maßnahmen aus anderen Ressorts und Sektoren in das Sofortprogramm einfließen, das in den kommenden Monaten in engem Schulterschluss innerhalb der Bundesregierung erarbeitet wird.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Klimarunde BAU veröffentlicht Positionspapier zum klima- und ressourcenschonenden Bauen (1.6.2021)
- Wie der Gebäudesektor seine Klimaziele doch noch erreichen kann ... (16.5.2021)
- Wie Deutschland bis 2035 CO₂-neutral werden könnte (Bauletter vom 14.10.2020)
siehe zudem:
- alternative Energien- und Wärmetechnik-Magazin und Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sowie nachhaltiges Bauen im Architektur-Magazin bei BAULINKS.de
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