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Versicherung für Solaranlagen und 7 Regeln zur Schadensprävention

(5.9.2007) In Zeiten von Klimaschutzdiskussion und steigenden Energiepreisen gewinnt die Erschließung solarer Energie zunehmend an Bedeutung. In einem durchschnittlichen Haushalt können jährlich bis zu 450 Euro an Energiekosten und bis zu 2 Tonnen CO₂-Ausstoß eingespart werden. Den Versicherungsbedarf für solartechnische Einrichtungen deckt u.a. LUMIT, ein umfassendes Versicherungsprogramm von UNIQA für den privaten und den gewerblichen Betreiber, wie auch für Installateure und Anbieter ab. Aber auch bei der Schadenprävention unterstützt UNIQA - mit sieben einfachen Regeln, die Solaranlagen sicherer machen können.


Foto: UNIQA Versicherungen AG

"Neue Techniken bergen immer auch neue Risken, die versichert werden müssen. Dafür haben wir bei UNIQA ein sehr flexibles Produkt mit Bausteinen für den jeweiligen Bedarf entwickelt. Wie auch in anderen Bereichen setzen wir aber auch hier voll auf Prävention und Schadensvermeidung. Durch das Einhalten von sieben Grundregeln kann die Schadenswahrscheinlichkeit an solchen Einrichtungen maßgeblich verringert werden. Sowohl bei der Produktentwicklung als auch bei den Tipps zur Schadenvermeidung haben wir in hohem Maße das Know-How der UNIQA-Tochter Mannheimer Versicherung genutzt, die zu den führenden Solaranlagenversicherern Deutschlands zählt. LUMIT ist somit auch ein schönes Beispiel wie grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch innerhalb der UNIQA Gruppe auch den Kunden zugute kommt", so Dr. Johannes Hajek, Vorstand der UNIQA Sachversicherung.

Die LUMIT Solaranlagenversicherung ist ein umfassendes Versicherungsprogramm für solartechnische Einrichtungen zur Stromerzeugung (Photovoltaik) und für solartechnische Einrichtungen zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung (Solarthermie). Je nach Kundenbedürfnissen bietet UNIQA individuell kombinierbare Bausteine für private Betreiber, gewerbliche Betreiber und Installateure und Anbieter:

  • Die Solar-Sach-Versicherung ist ein "Allrisk-Schutz", der alle denkbaren Schäden, wie z.B. durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus etc. abdeckt. Überdies sind im Schadensfall Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Maurer- und Stemmarbeiten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadensuchkosten bis zu 8% der Versicherungssumme prämienfrei mitversichert.
  • Im Rahmen der Solar-Ausfallskosten-Versicherung werden bei Photovoltaik-Anlagen neben dem Sachschaden an der Anlage auch die Kosten entschädigt, die durch einen Ausfall entstehen. Diese Kosten werden nach Stillstandstagen gemessen bzw. berechnet.
  • Mit der Solar-Haftpflicht-Versicherung können über den üblichen Deckungsumfang hinaus auch Fremdschäden an angemieteten Gebäuden oder Dächern mitversichert werden. Verursacht z.B. die Installation der Modultische durch einen gewerblichen Betreiber einen Schaden an einem fremden Dach und entsteht hierdurch ein Feuchtigkeitschaden am betroffenen Gebäude, so ist dieser im Rahmen dieses Bausteins gedeckt.
  • Speziell für Installateure und Anbieter bietet die Solar-Montage-Versicherung umfassenden Schutz während der Errichtungs- und Erprobungsphase gegen die finanziellen Folgen von Konstruktions-, Material- und Montagefehlern, Schäden durch Naturgefahren oder Schäden durch von außen mechanisch einwirkende Ereignisse.

Schadensprävention mit Hilfe der "7 Regeln der Technik"

Um Solaranlagen insgesamt sicherer zu machen, hat die UNIQA-Tochter Mannheimer Versicherung Schäden über einen Zeitraum von drei Jahren analysiert. Das Ergebnis: Durch die Beachtung von sieben einfachen Regeln lassen sich die meisten Schäden vermeiden. Grundlage dafür ist eine qualitativ hochwertige Anlage, die fachgerecht geplant und montiert wurde. Die sieben Regeln beziehen sich auf ...

  1. die Dimensionierung des Montagesystems bei Schrägdachanlagen,
  2. die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion,
  3. den Nachweis über die Standsicherheit der Anlage bei Flachdachanlagen,
  4. die Verwendung von geeigneten Komponenten,
  5. Blitz- und Überspannungsschutz,
  6. Montage des Wechselrichters sowie
  7. Diebstahl.

Nachgelesen werden können die "7 Regeln der Technik" über den folgenden Backup-Link (Original-Link: uniqagroup.com > UNIQA_Solaranlagen_7_Tipps_tcm52-303385.pdf).

siehe auch für weitere Informationen:

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